Position des Stadtforums Altenburg zum Interessenbekundungsverfahren zur Wiederbebauung des „Areals am Topfmarkt“
Interessenbekundungsverfahren Quartier 15
Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Altenburg das Interesse an der großen Brache in zentraler Altstadtlage (zwischen Topfmarkt und Josephinum) prüfen möchte. Beim Lesen der Vorlage kamen jedoch Zweifel auf, ob sich ernsthafte Investoren auf eine Aufgabenstellung einlassen würden, aus der nicht ersichtlich wird, was die Stadt mit dem Grundstück vorhat. Das angeführte Entwicklungskonzept für das Quartier 15 stammt aus dem Jahr 2011, als es um völlig andere städtebauliche und inhaltliche Vorstellungen für die Altstadt ging. Wenigstens die Vorzugsvariante für die Bebauung, auf die sich damals geeinigt wurde, hätte man zur Kenntnis geben sollen.
Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Altenburg das Interesse an der großen Brache in zentraler Altstadtlage (zwischen Topfmarkt und Josephinum) prüfen möchte. Beim Lesen der Vorlage kamen jedoch Zweifel auf, ob sich ernsthafte Investoren auf eine Aufgabenstellung einlassen würden, aus der nicht ersichtlich wird, was die Stadt mit dem Grundstück vorhat. Das angeführte Entwicklungskonzept für das Quartier 15 stammt aus dem Jahr 2011, als es um völlig andere städtebauliche und inhaltliche Vorstellungen für die Altstadt ging. Wenigstens die Vorzugsvariante für die Bebauung, auf die sich damals geeinigt wurde, hätte man zur Kenntnis geben sollen.
Die gesetzlichen Grundlagen für
Interessenbekundungsverfahren sind die Bundes- und Thüringer Landeshaushaltsordnungen
§ 7, Absatz 2 bzw. 3. Die Verwaltungsvorschriften des Bundes sehen für die
Durchführung eindeutige Regeln vor. Unter Beschreibung heißt es:
„Die staatliche Aufgabe oder die öffentlichen Zwecken
dienende wirtschaftliche Tätigkeit/ finanzwirksame Maßnahme ist möglichst so
genau zu beschreiben, dass ein Interessent auf der Grundlage dieser
Beschreibung den Umfang erkennen und eine Preisschätzung für diese Aufgabe oder
Tätigkeit vornehmen kann. Insbesondere ist anzugeben,
- inwieweit
die Interessenten Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung einer Maßnahme
übernehmen sollen,
- wie
die Eigentumsverhältnisse geregelt werden sollen,
- auf
welchen Zeitraum sich die Maßnahme oder Tätigkeit erstrecken soll,
- welche
Kriterien für die Entscheidung im Interessenbekundungsverfahren maßgeblich sind
und
- welche
Rechte sich der Staat bei der Maßnahme selbst sowie zur Kontrolle über die
Ausführung der Aufgaben vorbehält.
Die
Beschreibung sollte funktional formuliert sein, damit die Interessenten alle
technischen und organisatorischen Neuerungen einbeziehen können. In der
Beschreibung kann festgelegt werden, dass die Interessenten eine bestimmte
Rechtsform annehmen und/oder über eine bestimmte Kapitalausstattung verfügen
müssen, wenn dies sachlich erforderlich ist.“
Ziel der in den
Verwaltungsvorschriften geforderten präzisen Vorgaben ist es, Vergleichbarkeit
zwischen der Interessenbekundung und der eigenen Planung herzustellen.
Wir wollen das Leitbild der Stadt auf den Prüfstand
stellen, und es gibt klare Prioritäten für die Entwicklung der Stadt:
Innenstadt, Schlossberg und Areal am Großen Teich. Das erfordert auch eine
Prüfung der Rolle, die Kunst und Kultur und – Baukultur künftig einnehmen
werden.
Das
Quartier 15 zwischen Topfmarkt und Josephinum soll hinsichtlich des Tourismus
besondere Aufmerksamkeit erfahren: Hotel, Parkhaus, Spielewelt, wie immer sie
aussehen wird, verbunden mit dem Josephinum, für das schon Vorschläge als ein
Haus des Wissens vorliegen, ergänzend zu Spielewelt und Stadtbibliothek.
Das
sind Bauaufgaben wie aus dem Bilderbuch, die einen mit dem Schlossberg
korrespondierenden kulturellen Hotspot in der Innenstadt erstehen lassen
könnten – in vorbildlicher architektonischer Gestaltung. Denn mit dem ersehnten
touristischen Zustrom wächst uns Verantwortung zu.
Sollten diese Überlegungen nicht die Grundlage für die
Beteiligung von Investoren an dem Verfahren bilden? Natürlich können die
Interessenbekunder Gegenvorschläge einbringen, auch ein den Topfmarkt
abschließendes Regionalkaufhaus wäre beispielsweise wünschenswert. Und
vielleicht haben sie sogar Ideen, die weit über die unsrigen hinausgehen und
die wir gern annehmen, aber sie müssen doch wissen, wohin die Stadt sich zu
entwickeln beabsichtigt.
Im Moment herrscht Aufbruchsstimmung. Und spätestens zum
Tag des offenen Denkmals war zu lernen, dass Altenburg durch die Nähe zu Leipzig
wie durch die Schönheit der Stadt für den Immobilienmarkt entdeckt worden ist
und zwar nicht nur von Spekulanten von weit her, die wertvolle Altbausubstanz
erwerben und die Häuser verfallen lassen, wie wir es schmerzlich erleben
müssen. Daraus erwächst eine Verpflichtung, künftig noch sorgsamer mit
öffentlichem Eigentum umzugehen und Forderungen zu stellen, die dem Rang der
Stadt entsprechen.
Bei uns herrscht Mangel an Geld, an Personal, an vielem
anderen auch, aber doch nicht Mangel an Ideen und an Selbstbewusstsein und an
Wissen um die Potenziale der Stadt. Auch das sollte, gleichsam als Subtext, aus
der Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens hervorgehen.
Wir plädieren für eine Überarbeitung der Vorlage und eine
erneute Diskussion im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss und empfehlen, die
vorgesehene Arbeitsgruppe Quartier 15 sofort zu gründen.
Weitere Dokumente siehe unter Punkt Ö30 https://www.altenburg.eu//sessionnet/bi/si0057.php?__ksinr=1490