Persönliche Erklärung des Vorsitzenden des Denkmalbeirates, Pfarrer Andreas Gießler
Da nun mittlerweile die denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse zum Abbruch für das Einzeldenkmal „Bei der Brüderkirche 9“ sowie für das unter Ensembleschutz stehende Gebäude Klostergasse 5 vorliegt und weder die SWG als Bauherr noch die Stadtverwaltung sich für den Erhalt des Barockhauses trotz vorliegender Kompromisslösungen einsetzen, erkläre ich meinen Rücktritt vom Vorsitz des Denkmalbeirates der Stadt Altenburg. Aus meiner Sicht ist es verantwortungslos und das falsche Signal an alle Denkmaleigentümer Altenburgs, wenn die Stadt durch Ihre Tochtergesellschaft SWG wertvolle Denkmalsubstanz ohne Not vernichtet.
Stellungnahme des Denkmalbeirates der Stadt Altenburg zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zum Abbruch des barocken Kulturdenkmals Bei der Brüderkirche 9 in Altenburg
In seiner letzten Sitzung am 19. Mai 2011 hatte der Denkmalbeirat wieder als Hauptthema die Zukunft des Einzeldenkmales „Bei der Brüderkirche 9“ auf der Tagesordnung.
Seit nunmehr über 2 Jahren ist sich hierbei der Denkmalbeirat der Stadt Altenburg einig, dass einem Abriss nicht zugestimmt werden kann.
Bereits auf seiner Sitzung am 31. März 2009 votierte der Beirat einstimmig für den Erhalt des Barockhauses und forderte eine Alternativplanung bei Integration des Kulturdenkmales in den Neubau. Weiterhin empfahl der Denkmalbeirat, einen städtebaulichen Wettbewerb zur Bebauung des gesamten Areals unter Einbeziehung des Einzeldenkmales durchzuführen, damit das bestmögliche Ergebnis für eine Bebauung erzielt werden kann.
Nach Einschätzung des Denkmalbeirates und in Übereinstimmung mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege befindet sich das Gebäude in einem guten baulichen Zustand, so dass ein zumutbarer Erhalt der Denkmalsubstanz zweifelsfrei gegeben ist.