Situation von Denkmalschutz und Denkmalpflege in einer ehemaligen Thüringer Residenzstadt

Altenburg, im äußersten Osten Thüringens gelegen, war bis zum Ende des deutschen Kaiserreichs 1918 Residenz der Herzöge von Sachsen-Altenburg. Dieser Epoche verdankt die Stadt eine Vielzahl imposanter Gebäude wie Schloss, Marstall, Teehaus mit Orangerie, Herzogin-Agnes-Gedächtniskirche, Landestheater, Landratsamt (ehem. Ministerium), ehem. Landesbank, Lindenau-Museum u.v.m. Hinzu kommen noch eine Reihe mittelalterlicher Bauten – Bartholomäikirche, Nikolaikirchturm und allen voran die Roten Spitzen (ehem. Augustiner-Chorherrenstift – gegründet von Kaiser Friedrich Barbarossa). Die Einzigartigkeit der Stadt liegt aber darin, dass diese historischen Gebäude eingebettet sind in eine Altstadt, die trotz baulicher Veränderungen ihren mittelalterlichen Stadtgrundriss bis heute weitgehend behalten hat.

Im Gegensatz zu vielen Städten Deutschlands, für die die Zerstörungen im 2. Weltkrieg schmerzliche Verluste an historischer Bausubstanz brachten, war die sträfliche Vernachlässigung der Innenstadt in den 40 Jahren DDR für Altenburg die größte Bedrohung. Viele Gebäude konnten nicht erhalten werden, standen leer, verfielen zusehends; ganze Straßenzüge wurden abgerissen.
Mit der Wende wurde der Abriss gestoppt. Die Stadtväter erließen sowohl eine Sanierungs- als auch eine Erhaltungssatzung für die Altstadt. Altenburg wurde in die Bund-Länder-Städtebauförderprogramme aufgenommen. Mit Hilfe der Millionen Fördergelder, die seit 1990 geflossen sind, konnten die wichtigsten Gebäude erhalten oder zumindest baulich gesichert werden, so dass sie nicht weiter verfielen. Neben Schloss, Lindenau-Museum, Theater, Mauritianum, Rote Spitzen, Nikolaikirchturm, Kunstturm u.v.m. konnten auch viele Bürgerhäuser seitdem gerettet und wieder genutzt werden. Die wirtschaftlich und demografisch schwierige Situation mit anhaltend sehr hoher Arbeitslosigkeit und fortwährendem Bevölkerungsrückgang einerseits und die Nichtachtung des historischen Erbes in seiner Komplexität bei der Verwaltungsspitze führen in Bezug auf die denkmalgeschützte Innenstadt seit mehreren Jahren zu einer gefährlichen Entwicklung: während weiterhin Millionen in die “Leuchttürme” fließen, werden unsanierte und leer stehende Bürgerhäuser oder auch ehem. Schulgebäude nur noch als “Schandfleck” bezeichnet, deren möglichst schneller Abriss zur Verbesserung des Ortsbildes dringend geboten erscheint. Nach dem Abriss bleiben fast immer Brachflächen zurück oder es entstehen, wenn in Ausnahmefällen die Lücken überhaupt wieder bebaut werden, gesichtslose Allerweltsbauten, die wenig Bereicherung für das denkmalgeschützte Gesamtensemble darstellen.
Bedauerlich ist, dass diese Kampagne auch von der lokalen Presse weitgehend mitgetragen wird. So wird bspw. allen ernstes in einem Artikel der Abriss denkmalgeschützter Bebauung als letzte Chance für die Entwicklung der Innenstadt propagiert. Aktuelles Beispiel für den Altenburger Abrisswahn ist das sog. “Areal am Markt” an der Westseite des städtebaulich einzigartigen Marktplatzes, der mit 200 m Länge zu den größten Mitteldeutschlands zählt. In dem betreffenden Quartier zwischen Markt und Brüderkirche wurden schon in den 1990er Jahren einige Gebäudeabbrüche vorgenommen. Die wichtigen Raumkanten zum Markt und zur Straße „Bei der Brüderkirche“ blieben glücklicherweise bis heute erhalten. Unzweifelhaft stellt dieser Bereich der Altstadt aufgrund der unbebauten Grundstücke und der Leerstände einen städtebaulichen Missstand dar, dessen Beseitigung vordringliches Ziel der Stadtsanierung sein sollte. Nun gab es in den letzten 20 Jahren schon mehrere Anläufe zur Bebauung. Waren es in den Jahren des vereinigungsbedingten, abschreibungsunterstützten Baubooms der 1990er Jahre noch Privatinvestoren, die hier ein Kaufhaus und ein Multiplexkino errichten wollten, trat nach 2000 eine längere Ruhephase ein. Vor zwei Jahren dann wollte der Oberbürgermeister durch einen bayrischen Investor ein Technisches Rathaus samt Stadtbibliothek, Stadtarchiv und dazugehörenden Parkhaus errichten lassen. Die Verwaltung sollte sich dort langfristig einmieten. Während die Kaufhausplanungen noch halbwegs die städtebaulichen Gegebenheiten der Altstadt mit ihrer kleingliedrigen Struktur berücksichtigten und auch das vorhandene Einzeldenkmal Bei der Brüderkirche 9, ein barockes Bürgerhaus mit im Original erhaltenen typischen Altenburger Treppenhaus, bewahrt und saniert werden sollte, hätte für das Technische Rathaus die gesamte Bebauung einem architektonisch höchst fragwürdigem Glaskasten weichen sollen. Glücklicherweise ist das Vorhaben am Widerstand der Bevölkerung und der fehlenden Unterstützung des Einmietmodells durch die Kommunalaufsicht gescheitert. Da nun das Areal am Markt in den Fokus der Stadtentwicklung gerückt ist, will der Oberbürgermeister nun unbedingt, dass hier gebaut wird. Da die Stadt selbst nicht in der Lage dazu ist und auf absehbare Zeit auch kein Privatinvestor zu finden sein wird, soll die Städtische Wohnungsgesellschaft, eine 100%-ige und hoch verschuldete Tochter der Stadt verpflichtet werden, auf dem nördlichen Teil der Fläche Mietwohnungen neu zu errichten. Für das Erdgeschoss ist ein Lebensmittelmarkt vorgesehen, was natürlich nur geht, wenn die vorhandene Bebauung also einschließlich Einzeldenkmal komplett abgerissen wird. Die Abrissanträge sollen bereits gestellt sein.
Da der Einzelhandel die Miethöhe diktiert und auch die Wohnungsmieten auf Grund des Überangebots in Altenburg nur moderat ausfallen dürfen, wird bei dem Neubau offensichtlich an allem gespart. Die Entwürfe werden allerdings mit Verweis darauf, dass es sich um einen „Privatinvestor“ handelt und die Stadt rechtlich keine Möglichkeit zur Veröffentlichung hat, vor der Bevölkerung geheim gehalten. Wünschenswert und der Bedeutung des Standorts angemessen wäre die Durchführung eines Architekturwettbewerbs. In diesem Zusammenhang müsste nochmals intensiv geprüft werden, ob nicht doch eine Kombination aus Sanierung und Neubau möglich ist. An anderer Stelle in der Altstadt hat die Städtische Wohnungsgesellschaft selbst bereits bewiesen, dass solch eine behutsame Stadtsanierung möglich ist. Dafür können dann guten Gewissens auch Städtebaufördermittel eingesetzt werden. Auch wenn der südliche Teil des Areals am Markt mit dem aktuellen Bauvorhaben der Städtischen Wohnungsgesellschaft im Moment nichts zu tun hat, wurden hier schon mal Tatsachen geschaffen und durch die Stadt die ehemals denkmalgeschützte Turnhalle des Josephinums, ein imposantes Schulgebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, sowie ein Gründerzeithaus mit schöner Klinkerfassade und charakteristischem Erker im Frühjahr dieses Jahres ohne jede Not abgerissen. Zurückgeblieben sind wieder nur Brachflächen. Die Erhaltungssatzung, die die Stadt Anfang der 1990er Jahre erlassen hat, um die historische Bebauung der Altstadt vor weiteren Abrissen zu schützten, wird nun von genau dieser Stadt völlig missachtet. Der Stadtrat hat die ihm in dieser Sache eigentlich zustehende Entscheidungskompetenz per Hauptsatzung vollständig an den Oberbürgermeister übertragen, so dass dieser uneingeschränkt festlegen kann, welches städtische Gebäude als nächstes abgerissen wird. Die Erhaltungsziele sind dabei nur störend. Nun könnte man meinen, da die Erhaltungssatzung sowieso nicht angewandt wird, könnte die Stadt diese Satzung auch ersatzlos aufheben. Dies wird man allerdings aus gutem Grunde nicht tun, denn die Erhaltungssatzung stellt die Fördergrundlage für das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz dar. Aus diesem Fördertopf hat die Stadt schon Gelder in zweistelliger Millionenhöhe erhalten. Wenn diese Einnahmequelle versiegen würde, wäre die weitere Sanierung von Schloss, Roten Spitzen und anderen wichtigen Einzeldenkmalen nicht mehr finanzierbar. Wenn die Stadt nicht durch öffentlichen Druck und/oder durch den Fördermittelgeber zu einem anderen Umgang mit der historischen Bausubstanz gezwungen wird, bleibt es in Altenburg wohl weiterhin bei der schizophrenen Situation, dass man einerseits Fördermittel in bedeutender Höhe für die Gebäudesanierung im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung erhält, andererseits die Grundlage der Erhaltungssatzung nämlich die denkmalgeschützte Altstadt zumindest in Teilbereichen nach und nach vernichtet.

Wir bitten Sie um Unterstützung, damit es in Altenburg zu einem Umdenken beim Umgang mit der historischen Bausubstanz kommt und der Abriss weiterer denkmalgeschützter Gebäude in der Altstadt verhindert wird.

September 2009