Oberbürgermeister Michael Wolf (SPD) hat in der Stadtratssitzung vom 31. Januar 2013 seine Beschlussvorlage zur fristwahrenden Klageerhebung gegen den Versagensbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Sachen Modepark Röther überraschend von der Tagesordnung genommen. Damit steht fest, dass die Stadt nicht vor Gericht ziehen wird, um die Ansiedlung des Modemarkts in der Leipziger Straße durchzusetzen.
Stattdessen beschlossen die Stadträte einstimmig einen interfraktionellen Antrag (Auszug aus der Beschlussvorlage):
“Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bei der obersten Thüringer Landesplanungsbehörde eine Zielanpassung der Bebauungspläne der Gewerbegebiete der Gemeinden Lödla, Windischleuba und Nobitz an die Zielstellung der Raumordnung entsprechend § 7 Abs. 1 Thüringer Landesplanungsgesetz zu verlangen.”
Die Antragsbegründung stützt sich u.a. auf: Weiterlesen