Wie weiter mit der Wohnsiedlung Südstraße/K.-Kollwitz-Straße in Altenburg?

  

Der Vorsitzende des Bau- und Stadtentwicklungsausschusses des Stadtrates lädt am Dienstag, 06.03.2018, 18.00 Uhr, zum Thema: “Wie weiter mit der Wohnsiedlung Südstraße?” zu einer öffentlichen Sitzung im Rathaus, Großer Ratssaal, ein.

In der Öffentlichkeit werden zu strenge Denkmalschutzauflagen für potentielle Investoren beklagt. In der gemeinsamen Diskussion mit Projektentwicklern, Architekten und der Denkmalpflege wollen wir Ansätze für einen umsetzbaren Kompromiss für die Altenburger Siedlung finden.

In der Veranstaltung präsentieren Architekt Kalkof und Projektentwickler Folz den erfolgreich abgeschlossenen 1. Bauabschnitt “Lindenquartier” in Taucha. Im zweiten Teil stellt Dr. Dietl, Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, die Wohnsiedlung Südstraße/K.-Kollwitz-Straße und die Rahmenzielstellung zum Erhalt der Siedlungsqualitäten vor. 

Die Wohnanlage mit 204 Wohnungen wurde 1939 bis 1945 von der deutschlandweit agierenden “Gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Angestellten-Heimstätten” (Gagfah) in funktionaler Einheit von Gebäude und großzügigen Freiflächen errichtet. Alle Gagfah-Siedlungen zeichnen sich noch heute durch variable Gebäudetypen mit gelungenen architektonischen Ansätzen aus und profitieren von den damaligen strengen städtebaulichen Vorgaben. Viele dieser Siedlungen, auch die Altenburger, haben ihren ursprünglichen Charakter bewahrt und stehen deshalb auch unter besonderem Schutz. Während in anderen Städten wie Wittenberg, Taucha, Berlin, Köln usw. die Gagfah-Siedlungen eine umfassende Sanierung erfahren, schlummert die Siedlung Südstraße/K.-Kollwitz- Straße, seit Januar 2004 im Eigentum der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWG), weiterhin im Dornröschenschlaf.

Die Wittenberger Wohnungsgesellschaft erhielt im Übrigen für die vorbildliche Sanierung der ehemaligen Gagfah-Siedlung, gefördert aus dem Programm Stadtumbau Ost, den deutschen Bauherrenpreis Modernisierung 2009.

http://web.gdw.de/uploads/pdf/doku_bhp/archiv/Dok_BHP_Modernisierung_2009.pdf (S. 14-15)

Auf Initiative der Fraktion Grüne/Stadtforum wird darauf gedrängt, dass, wenn schon ein überdimensionierter Neubau in der Form des Wohnparks Lindenau errichtet wird, dann auf keinen Fall eine weitere Vernachlässigung der attraktiven Wohnsiedlung Südstraße hinzunehmen ist.

  

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Hoffest um die “Margarethenkapelle” – Tag des offenen Denkmals, 8. September 2013

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Passend zum Thema “Jenseits des Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale?” erweckt das Stadtforum Altenburg am “Tag des offenen Denkmals” das historische Martinsgässchen mit der im Volksmund überlieferten Margarethenkapelle aus dem Dornröschenschlaf!

Zahlreiche freiwillige Helfer beräumten im Vorfeld das Areal von Schutt und Wildwuchs, um pünktlich zum “Festtag” das Martinsgässchen den Besuchern präsentieren zu können.

Zu besichtigen sind Teilbereiche des im Ursprung barocken Vorderhauses Johannisstraße 48, ein mittelalterlicher Höhler sowie Ansichten der vermeintlichen Margarethenkapelle mit Backsteingiebel und Martinsgässchen – durchgängig begehbar von Johannisstraße 48 bis Markt 18. Dieses Angebot wird durch Ausführungen zur Baugeschichte sowie Darstellung vorhandener Planung zur städtebaulichen Entwicklung im Quartier ergänzt.

Umrahmt wird die Aktion des Stadtforum Altenburg unter Mitwirkung der Eigentümer mit einem Hoffest um die “Margarethenkapelle“. Neben künstlerischen Darbietungen und Angeboten für Groß und Klein erfolgt eine Weiterlesen

Fehlender Denkmalschutz bei abrisswilligen Kommunen in Thüringen!

Für den Abriss denkmalgeschützter Bauten bedarf es in Thüringen grundsätzlich einer Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde. Das Verfahren ist in § 14 ThürDSchG geregelt. Vor der gesetzlichen Neuregelung im Jahre 2004 war ein effektiver Denkmalschutz dadurch gewährleistet, dass eine Abrisserlaubnis nur im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie erteilt werden durfte. Nach der aktuellen Gesetzeslage Weiterlesen

Forderungen des Denkmalschutzes von Anfang an ignoriert! Versuch einer Chronologie.

Wie sich anhand einer chronologischen Betrachtung des Geschehens „Areal am Markt“ (Klostergasse 1, 3 und 5 und “Bei der Brüderkirche 9″) rekapitulieren lässt, wurde die Einschätzung und Forderung des Landesamtes für Denkmalpflege (TLDA) seitens der Vorhabenträger und des Architekten systematisch ignoriert und unterlaufen. Als Quintessenz lässt sich formulieren: Weiterlesen

Zwei vor Zwölf am Areal am Markt

Erneut wurden bezüglich der städtebaulichen Entwicklung des Areals am Markt die Einschätzungen von deutschlandweit und international renommierten Experten vom OB und der SWG ignoriert. Am 15. Und 16. November fand in Altenburg das Arbeitstreffen der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz des Bundesbauministeriums statt. Dabei war zu beobachten, Weiterlesen

Städtebaulich von herausragender Bedeutung!

Die Begründung der Denkmaleigenschaft “Bei der Brüderkirche 9” durch das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie bezieht sich neben der städtebaulichen Bedeutung auch auf die baukünstlerische sowie architektur- und stadtgeschichtliche Bedeutung.

Auszug aus der Begründung der Denkmaleigenschaft (in Bearbeitung).

Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege bedauert Kompromisslosigkeit

In einem Antwortschreiben des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie bedauert die Behörde die Kompromisslosigkeit der Städtischen Wohnungsgenossenschaft Altenburg (SWG) bei der Frage nach der Erhaltung der denkmalgeschützten Bausubstanz und nach der von der Behörde vorgeschlagenen Alternativlösungen.

Antwortschreiben TLDA 07.04.2010