Wie sich anhand einer chronologischen Betrachtung des Geschehens „Areal am Markt“ (Klostergasse 1, 3 und 5 und “Bei der Brüderkirche 9″) rekapitulieren lässt, wurde die Einschätzung und Forderung des Landesamtes für Denkmalpflege (TLDA) seitens der Vorhabenträger und des Architekten systematisch ignoriert und unterlaufen. Als Quintessenz lässt sich formulieren: Vorhabenträger Städtische Wohnungsgesellschaft (SWG), Oberbürgermeister (OB) und Architekt wurden frühzeitig durch die Denkmalfachbehörde auf die Probleme hingewiesen, so dass nach geltender Gesetzeslage schwerwiegende Konflikte absehbar waren. So sei nach Einschätzung des Stadtforums mit einer Verzögerung der Genehmigung des Projektes wenn nicht gar einer Ablehnung des gesamten Bauvorhabens zu rechnen gewesen.
Aus Sicht des Stadtforums lässt sich in einer Chronologie folgendes zusammentragen:
In mehreren Stellungnahmen in der Zeit von August 2007 bis zuletzt im Mai 2010 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan habe das TLDA in aller Deutlichkeit eine denkmalfachliche Befürwortung zum Abbruch des Hauses „Bei der Brüderkirche 9“ nicht in Aussicht gestellt. Vielmehr sei das Kulturdenkmal voll umfänglich in die Planung mit einzubeziehen, da es sich um ein in Gänze erhaltenes Barockgebäude handelt. Selbst die im 19. Jahrhundert errichteten Wohn- und Geschäftshäuser Klostergasse 1, 3 und 5 seien stadtentwicklungsgeschichtlich und städtebaulich als Bestandteile des Denkmalensembles erhaltenswürdig. Ferner wurde frühzeitig das Ausloben eines Architektenwettbewerbs angeraten, um für das historisch wie städtebaulich sensible Quartier eine dem Erscheinungsbild der Altenburger Altstadt angemessene Lösung zu finden.
In mehreren Gesprächen mit dem Vorhabenträger SWG, dem OB, aber auch dem Architekten, dem Konsum als Hauptmieter und dem TLDA in der Zeit zwischen März 2008 bis März 2010 wurde von Seiten des TLDA wiederholt auf denkmalfachlich denkbare Planungsalternativen hingewiesen. Demgegenüber seien die von der Stadt und vom Vorhabenträger zugesicherten Planungsalternativen, in denen der Erhalt und die Integration des Kulturdenkmals „Bei der Brüderkirche 9“ und der Erhalt des historischen Gebäudes Klostergasse 5 in das Neubauvorhaben geprüft würden, weder vorgelegt worden noch fanden diese Ausdruck in Machbarkeitsstudien. Bedauerlicherweise fanden die Teilnehmer zu keinem Zeitpunkt der Gespräche zu einem Kompromiss.
Bei dem Ortstermin zur Besichtigung „Bei der Brüderkirche 9“ im August 2009 befand das TLDA den baulichen Zustand in allen Bereichen des Hauses als ausgesprochen gut. Ferner ist das TLDA der Meinung, dass eine erhaltende Sanierung zweifelsfrei gegeben und die Integration in ein Neubauvorhaben ohne weiteres möglich sei. Wiederholt wurde die Empfehlung artikuliert, das Baudenkmal planerisch in die Baukonzeption einzubinden.
Nach unserer Information wurde seitens des TLDA gegenüber OB, Unterer Denkmalschutzbehörde in Altenburg und Vorhabenträger wiederholt die Empfehlung ausgesprochen, die vom Vorhabenträger in den Raum gestellte wirtschaftliche Zumutbarkeit von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer bewerten zu lassen. In keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt lagen Nutzungsstudien zugrunde, die eine funktionale wie architektonische Einbindung des Kulturdenkmals in ein Quartierskonzept untersuchten.
7. Dezember 2010
Antrag der Stadträte im Bauauschuss zur Vorstellung der Sanierungskonzepte („Bei der Brüderkirche 9“ und Klostergasse 5) durch die beauftragten Verfasser (Dr.-Ing. Salamon, Freier Architekt und Planungsbüro ibb). Diesem Antrag der Stadträte wurde vom OB bisher nicht entsprochen.
21. Dezember 2010
Abbruchanträge für die Gebäude Klostergasse 1, 3, 5 und „Bei der Brüderkirche 9“ wider Erwarten, ohne Prüfung von Alternativen und entgegen aller Bedenken und Einwände im TLDA eingegangen.