Aus der Stadtratssitzung 12.9.2019

Position des Stadtforums Altenburg zum Interessenbekundungsverfahren zur Wiederbebauung des „Areals am Topfmarkt“

Interessenbekundungsverfahren Quartier 15
Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Altenburg das Interesse an der großen Brache in zentraler Altstadtlage (zwischen Topfmarkt und Josephinum) prüfen möchte. Beim Lesen der Vorlage kamen jedoch Zweifel auf, ob sich ernsthafte Investoren auf eine Aufgabenstellung einlassen würden, aus der nicht ersichtlich wird, was die Stadt mit dem Grundstück vorhat. Das angeführte Entwicklungskonzept für das Quartier 15 stammt aus dem Jahr 2011, als es um völlig andere städtebauliche und inhaltliche Vorstellungen für die Altstadt ging. Wenigstens die Vorzugsvariante für die Bebauung, auf die sich damals geeinigt wurde, hätte man zur Kenntnis geben sollen.

Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Altenburg das Interesse an der großen Brache in zentraler Altstadtlage (zwischen Topfmarkt und Josephinum) prüfen möchte. Beim Lesen der Vorlage kamen jedoch Zweifel auf, ob sich ernsthafte Investoren auf eine Aufgabenstellung einlassen würden, aus der nicht ersichtlich wird, was die Stadt mit dem Grundstück vorhat. Das angeführte Entwicklungskonzept für das Quartier 15 stammt aus dem Jahr 2011, als es um völlig andere städtebauliche und inhaltliche Vorstellungen für die Altstadt ging. Wenigstens die Vorzugsvariante für die Bebauung, auf die sich damals geeinigt wurde, hätte man zur Kenntnis geben sollen.

Die gesetzlichen Grundlagen für Interessenbekundungsverfahren sind die Bundes- und Thüringer Landeshaushaltsordnungen § 7, Absatz 2 bzw. 3. Die Verwaltungsvorschriften des Bundes sehen für die Durchführung eindeutige Regeln vor. Unter Beschreibung heißt es:

„Die staatliche Aufgabe oder die öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeit/ finanzwirksame Maßnahme ist möglichst so genau zu beschreiben, dass ein Interessent auf der Grundlage dieser Beschreibung den Umfang erkennen und eine Preisschätzung für diese Aufgabe oder Tätigkeit vornehmen kann. Insbesondere ist anzugeben,

  • inwieweit die Interessenten Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung einer Maßnahme übernehmen sollen,
  • wie die Eigentumsverhältnisse geregelt werden sollen,  
  • auf welchen Zeitraum sich die Maßnahme oder Tätigkeit erstrecken soll,
  • welche Kriterien für die Entscheidung im Interessenbekundungsverfahren maßgeblich sind und
  • welche Rechte sich der Staat bei der Maßnahme selbst sowie zur Kontrolle über die Ausführung der Aufgaben vorbehält.

Die Beschreibung sollte funktional formuliert sein, damit die Interessenten alle technischen und organisatorischen Neuerungen einbeziehen können. In der Beschreibung kann festgelegt werden, dass die Interessenten eine bestimmte Rechtsform annehmen und/oder über eine bestimmte Kapitalausstattung verfügen müssen, wenn dies sachlich erforderlich ist.“

Ziel der in den Verwaltungsvorschriften geforderten präzisen Vorgaben ist es, Vergleichbarkeit zwischen der Interessenbekundung und der eigenen Planung herzustellen.

Wir wollen das Leitbild der Stadt auf den Prüfstand stellen, und es gibt klare Prioritäten ­für die Entwicklung der Stadt: Innenstadt, Schlossberg und Areal am Großen Teich. Das erfordert auch eine Prüfung der Rolle, die Kunst und Kultur und – Baukultur künftig einnehmen werden.

Das Quartier 15 zwischen Topfmarkt und Josephinum soll hinsichtlich des Tourismus besondere Aufmerksamkeit erfahren: Hotel, Parkhaus, Spielewelt, wie immer sie aussehen wird, verbunden mit dem Josephinum, für das schon Vorschläge als ein Haus des Wissens vorliegen, ergänzend zu Spielewelt und Stadtbibliothek.

Das sind Bauaufgaben wie aus dem Bilderbuch, die einen mit dem Schlossberg korrespondierenden kulturellen Hotspot in der Innenstadt erstehen lassen könnten – in vorbildlicher architektonischer Gestaltung. Denn mit dem ersehnten touristischen Zustrom wächst uns Verantwortung zu.

Sollten diese Überlegungen nicht die Grundlage für die Beteiligung von Investoren an dem Verfahren bilden? Natürlich können die Interessenbekunder Gegenvorschläge einbringen, auch ein den Topfmarkt abschließendes Regionalkaufhaus wäre beispielsweise wünschenswert. Und vielleicht haben sie sogar Ideen, die weit über die unsrigen hinausgehen und die wir gern annehmen, aber sie müssen doch wissen, wohin die Stadt sich zu entwickeln beabsichtigt.

Im Moment herrscht Aufbruchsstimmung. Und spätestens zum Tag des offenen Denkmals war zu lernen, dass Altenburg durch die Nähe zu Leipzig wie durch die Schönheit der Stadt für den Immobilienmarkt entdeckt worden ist und zwar nicht nur von Spekulanten von weit her, die wertvolle Altbausubstanz erwerben und die Häuser verfallen lassen, wie wir es schmerzlich erleben müssen. Daraus erwächst eine Verpflichtung, künftig noch sorgsamer mit öffentlichem Eigentum umzugehen und Forderungen zu stellen, die dem Rang der Stadt entsprechen.

Bei uns herrscht Mangel an Geld, an Personal, an vielem anderen auch, aber doch nicht Mangel an Ideen und an Selbstbewusstsein und an Wissen um die Potenziale der Stadt. Auch das sollte, gleichsam als Subtext, aus der Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens hervorgehen.

Wir plädieren für eine Überarbeitung der Vorlage und eine erneute Diskussion im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss und empfehlen, die vorgesehene Arbeitsgruppe Quartier 15 sofort zu gründen.

Weitere Dokumente siehe unter Punkt Ö30 https://www.altenburg.eu//sessionnet/bi/si0057.php?__ksinr=1490

Argumentationspapier zum Neubauvorhaben „Wohnpark Lindenau“ der SWG Altenburg

Die Stadtratsfraktion Bündnis90/DieGrünen – Stadtforum Altenburg hat vor dem entscheidenden Satzungsbeschluss ein Argumentationspapier zum Neubauvorhaben “Wohnpark Lindenau” der Städtischen Wohnungsgesellschaft Altenburg (SWG) verfasst.

1. Der Standort

Die Fläche hinter Kaufland Südost wurde ursprünglich für Gärten genutzt. Bereits in den 1990er Jahren wollte ein Investor hier Eigenheime bauen, daraufhin wurden die Gärten aufgelöst. Seitdem liegt die Fläche brach, was aber wegen ihrer versteckten Lage für das Stadtbild nicht von Bedeutung ist. Die Bebauung der Fläche ist nicht zwingend notwendig. Die Fläche ist derzeit nicht erschlossen, weder verkehrs- noch medientechnisch.

Eine alternative Nutzung für die Fläche wäre der immer wieder geforderte inner-städtische individuelle Eigenheimbau mit Einzelstandorten und Reihenhäusern. Dafür ist der Standort geeignet. Die Schallschutzproblematik könnte in diesem Fall (geringere Höhe der Gebäude) durch eine moderate Schallschutzwand gelöst werden. Wenn die Erschließung zeitgleich mit ersten Sanierungen der erhaltens-werten Gebäude in der Südstraße erfolgen würde, hätte man sehr gute Vermarktungschancen der Baugrundstücke, weil die Käufer sähen, dass sich das Gebiet insgesamt entwickelt.

2. Der Bedarf

Ein Blick in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSek Wohnen 2009), das mit der Beschlussvorlage 027/09/BV vom Stadtrat gebilligt wurde, zeigt: 2007 hatte Altenburg 36.472 Einwohner. Es gab 24.112 WE, davon standen 4.667 WE leer (19%). Das InSek ging von mehreren Szenarien aus:
Weiterlesen

Machbarkeitsstudie für die Bewerbung der Stadt Altenburg um die Ausrichtung der 5. Thüringer Landesgartenschau 2024

  

Teil 1 – Machbarkeitsstudie, S. 7-19: Altenburg im Kurzporträt (PDF)

Teil 2 – Machbarkeitsstudie, S. 22-35: Stadtentwicklungsziele (PDF)

Teil 3 – Machbarkeitsstudie, S. 36-63: Kernzonen und externe Standorte (PDF)

Teil 4 – Machbarkeitsstudie, S. 65-83: Organisation, Veranstaltungen und Service (PDF)

Teil 5 – Machbarkeitsstudie, S. 85-134: Investition, Finanzierung und Risikoanalyse (PDF)

Teil 6 – Machbarkeitsstudie, S. 141-142: Quellennachweis und Impressum (PDF)

Zur Bewerbung der Stadt Altenburg um die Ausrichtung der 5. Thüringer Landesgartenschau 2024

Das Stadtforum Altenburg unterstützt die Bewerbungsinitiative zur Ausrichtung der 5. Thüringer Landesgartenschau 2024, um die Stadt für ihre Bürger wie für ihre Gäste nachhaltig attraktiver zu gestalten. Wenn es gelingt, der Öffentlichkeit zu vermitteln, welches Potenzial Landesgartenschauen in sich bergen, und dass sich durch gemeinsames Handeln viele Möglichkeiten der Förderung eröffnen können, dann ließe sich die Stadt über die ausgewiesenen Projekte hinaus landschaftlich, stadtplanerisch und kulturell entwickeln.

Um eine möglichst umfassende und lang andauernde Wirkung für Altenburg durch die Landesgartenschau zu erzielen, ist eine sorgfältige und passgenaue Flächenauswahl zu treffen. Nur so bleibt es nicht bei Einmaleffekten einer Saison und werden Investitionen weiterer öffentlicher Stellen und insbesondere Privater angeschoben.

Nach intensiver Auseinandersetzung mit den zunächst vorgelegten Unterlagen hat die Stadtratsfraktion Grüne/Stadtforum daher bis 16. Januar 2017 für den LAGA-Lenkungsbeirat und die politischen Entscheidungsträger im Stadtrat ein Positionspapier erarbeitet, das vor allem von der Einsicht geprägt ist: um die nötige Akzeptanz, ja möglichst Begeisterung Weiterlesen

Internationale Bauausstellung Thüringen – eine Chance für Altenburg!

Das Stadtforum Altenburg war am Dienstagabend, 20. Mai 2014, Gast bei einer Veranstaltung der “IBA Thüringen“ im Landratsamt. Die Internationale Bauausstellung Thüringen, kurz: IBA, ist ein zehnjähriges Zukunftslabor des Planens und Bauens. Sie will mit neuen Ideen und exemplarischen Projekten die Energiewende vorantreiben und kultivieren sowie die Auswirkungen des demographischen Wandels gestalten. Sie will Mut zum Handeln machen!

In der Diskussionsveranstaltung wurde deutlich, welche Chancen die IBA für das Altenburger Land und speziell die Stadt Altenburg bietet.

Bis zum 15. Juli 2014 sind die verschiedensten Akteure, Initiativen sowie die öffentlichen Verwaltungen aufgerufen, Projektideen einzureichen (siehe unten).

In der Diskussion wurde offensichtlich, dass sich seitens der Stadtverwaltung bisher kaum mit dem Thema beschäftigt wurde. Das Stadtforum Altenburg sieht gerade in der IBA die Gelegenheit, Weiterlesen