Zwei vor Zwölf am Areal am Markt

Erneut wurden bezüglich der städtebaulichen Entwicklung des Areals am Markt die Einschätzungen von deutschlandweit und international renommierten Experten vom OB und der SWG ignoriert. Am 15. Und 16. November fand in Altenburg das Arbeitstreffen der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz des Bundesbauministeriums statt. Dabei war zu beobachten, dass die Mitglieder der Expertengruppe mit Unverständnis auf die Kompromisslosigkeit des städtischen Bauherrn beim Thema Neubebauung Areal am Markt reagierten. Die Mitglieder der Expertengruppe sowie der Landeskonservator (Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Thüringen) appellierten an die Stadtverwaltung und die Bauherrenvertreter, alternative Planungen unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten zu prüfen. Ziel sollte es weiterhin sein, die stadtbildprägenden, städtebaulich bedeutenden, intakten Gebäude Bei der Brüderkirche 9 und Klostergasse 5 in das Vorhaben einzubinden. Der gute bauliche Zustand beider Gebäude garantiert eine kostengünstigere Sanierung gegenüber dem geplanten Neubau, zumal noch erhebliche Kosten für die beabsichtigte – aber völlig sinnlose – Sicherung und bauliche Aufarbeitung der bloßen Fassadenschale des Einzeldenkmals Bei der Brüderkirche 9, sowie für Abriss und archäologische Grabungen entstehen. Mögliche Zuschüsse der Denkmalpflege sowie der Städtebauförderung wurden bisher nicht beantragt. Nicht nur, dass die Führung der Stadt und die SWG das vielstimmige Echo der Expertengruppe offensichtlich totschweigen möchten, es werden jetzt in hastigem Tempo schnell Tatsachen geschaffen:

So wurde vor wenigen Tagen der Bauantrag für die Bebauung des Areals am Markt bereits zur Genehmigung eingereicht. Gegenstand des Antrages ist auch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Abriss des barocken Einzeldenkmals Bei der Brüderkirche 9 und des spätklassizistischen Eckhauses Klostergasse 5. Diese Antragstellung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Ergebnisse und Konsequenzen aus dem laufenden Bebauungsplanverfahren sowie der Rahmenplanung – eigentlich Aufgabenstellung für das Vorhaben – noch gar nicht vorliegen, geschweige denn schon diskutiert bzw. abgewogen sind.

Vielmehr wird der Öffentlichkeit und den Stadträten vorgegaukelt, dass nun alle Probleme und Kritikpunkte gelöst seien (Zeitungsoffensive des OB vom 8.10.2010).

Nun fühlt man sich ausreichend sicher, rasch Fakten schaffen zu können, damit es für den OB mit Hilfe seiner Machtfülle in der SWG weiterhin möglich wird, aktiv Kommunalpolitik zu betreiben.

Einerseits vertritt er als Gesellschafter der SWG bei Bauvorhaben der Gesellschaft natürlicherweise die Bauherrenseite, kontrolliert sich als Aufsichtsratsvorsitzender aber selbst und ist als Chef der Verwaltung gleichzeitig auch noch für die Genehmigung seines eigenen Bauantrages zuständig.

So entscheidet er letztendlich allein über den Abriss des in seiner Grundsubstanz intakten barocken Kulturdenkmals Bei der Brüderkirche 9.

An diesem Punkt geht der dringende Appell an alle Altenburger Stadträte, diese Verfahrensweise nicht mitzutragen und die notwendige Ordnung in die Verfahrensabläufe zu bringen. Es ist notwendig, aufgrund der Befangenheit des Verwaltungschefs dieser Stadt das anstehende Baugenehmigungsverfahren in allen seinen Teilen einer neutralen Genehmigungsbehörde zu übertragen.