Die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWG) begründet Ihren Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss des Kulturdenkmals Bei der Brüderkirche 9 mit dem Verweis auf die Unrentierlichkeit der Sanierung des Objektes. Nach Informationen des Stadtforums (Briefwechsel liegt vor) bemüht sich seit September 2010 ein Investor aus Weimar um den Kauf des Objektes mit der Absicht einer Sanierung und Nutzung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Das Angebot beinhaltet auch die Sanierung im Kontext der Neubebauung des Areals durch die SWG. Inzwischen liegt eine wiederholte Ablehnung des Kaufantrages vor, die beim Stadtforum auf Unverständnis stößt. Wie lang lässt sich seitens der SWG die Begründung einer Unwirtschaftlichkeit der Sanierung halten, wenn ein Investor mit konkretem Sanierungs- und Nutzungskonzept bereitsteht – und sich zudem als Partner angeboten hat?
Das Stadtforum erwartet nun, dass dieser verbindliche Kaufantrag bei der Abwägung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege berücksichtigt wird.
Der 1. Kaufantrag, 4. September 2010 und die Antwort der SWG, 13. September 2010:
Der 2. Kaufantrag, 12. Dezember 2010 und die Antwort der SWG, 20. Dezember 2010: