Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplan “Gewerbegebiet NO I/II, Teilbereich Sondergebiet”

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Altenburg in seiner Sitzung am 26. Januar 2012 erfolgte die Billigung und öffentliche Auslegung der Änderung des Bebauungsplan “Gewerbegebiet NO I/II, Teilbereich Sondergebiet.”

Das Stadtforum Altenburg – Forum für Denkmalschutz und Stadtentwicklung hat nach gründlicher Prüfung der bis zum 23. März 2012 ausgelegten Unterlagen folgende Stellungnahme mit Anregungen verfasst.

Das Stadtforum Altenburg spricht sich gegen eine Änderung des Bebauungsplans “Gewerbegebiet NO I/II, Teilbereich Sondergebiet” mit der geplanten Ansiedlung eines Modemarktes aus.

Nachfolgend aufgelistete Gründe sind aus Sicht des Stadtforums im Abwägungsprozess zu berücksichtigen. Die aufgeführten Punkte gelten unseres Erachtens ebenso auf der geänderten Verkaufsfläche des Modemarktes von 4900 m² auf 4000 m². Die daraus resultierende Reduzierung des prognostizierten Umsatzverlustes für die Innenstadthändler auf knapp unter 10 % entschärft die Problematik nur unwesentlich.

  1. Durch die Ansiedlung des Modeparks findet ein verschärfter Verdrängungswettbewerb zwischen dem Gewerbegebiet und den für Altenburg typischen und die innerstädtischen Einzelhandelsstruktur tragenden inhabergeführten Facheinzelhandelsgeschäften statt.
  2. Eine Prüfung innerstädtischer Standortalternativen liegt, selbst wenn diese durchgeführt wurde, in schriftlicher Form mit der Begründung zur B-Planänderung nicht vor.
  3. Nach dem Einzelhandelskonzept der BBE Handelsberatung GmbH vom 14. Juni 2010 besteht aus gesamtstädtischer Sicht kein zusätzlicher Verkaufsflächenbedarf sowohl in der Bekleidung als auch Schuhbranche. Zuwächse sollten nach diesem Konzept daher nur dann erfolgen, wenn dabei die Angebotsvielfalt und -dichte in der Innenstadt gefördert und die Verlagerung von Textil und Schuhanbieter in die Innenstadt forciert wird. Wir drängen in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses 245/10 vom 2. Juli 2010 über die öffentliche Auslegung des Einzelhandelskonzeptes und der Informationsveranstaltung im Rahmen der Planauflage.
  4. Die Ansiedlung des Modeparks läuft der in diesem Einzelhandelskonzept aufgeführten gesamtstädtischen Zielstellung der Einzelhandelsentwicklung und somit der generellen Stärkung der Innenstadt in ihrer Substanz entgegen.
  5. Die Ansiedlung des Modeparks ist im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Handelseinrichtungen im „Gewerbegebiet NO I/II“ sowie den angekündigten weiteren Ansiedlungen bspw. Schnellrestaurant, Dänisches Bettenhaus, Diskothek, Spielhalle u.a. zu betrachten. Ein weiterer Ausbau dieses Standortes mit einer Attraktivitätssteigerung zulasten der Innenstadt wird zu erhöhtem Konkurrenz-druck auf die Innenstadt führen.
  6. Ein städtebauliches Interesse an der Ansiedlung des Modeparks im Gewerbegebiet ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr liegen der Realisierung dieses Projektes allein private Interessen zu Grunde.
  7. Die Ausführung in der Begründung zur geplanten Änderung, dass sich die „Konsumentenpotenziale insbesondere auch aus dem Freistaat Sachsen rekrutieren“, zeigt auf, dass der geplante Standort vor allem auf den motorisierten Individualverkehr setzt und weiteren Kaufkraftabzug aus der Innenstadt zur Folge hat. Nach Einschätzung des Stadtforums handelt es sich beim Gewerbegebiet NO I/II nicht um einen teilintegrierten Standort, sondern um einen nicht integrierten, verkehrsorientierten Standort. Eine fußläufige Erreichbarkeit ist nicht gegeben. Der Verweis auf die Integration in den ÖPNV ist irreführend und als Begründung nicht ausreichend.
  8. Mit diesem Vorhaben handelt die Stadt Altenburg sowohl wider dem aktuellen Landesentwicklungsplan (LEP) als auch dem regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen (RROP OT). Demnach soll ein vorhandenes Standortnetz von Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsunternehmen in den Stadtrandlagen nicht weiter ausgedehnt werden. Standortschwerpunkte von Einzelhandelsflächen sollen die Stadtzentren respektive die innerstädtischen Bereiche bilden.

 

Nachfolgend Auszüge aus den Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der  frühzeitigen Beteiligung gemäß BauGB

IHK Ostthüringen Gera Die IHK Ostthüringen zu Gera stimmt der Ansiedlung eines Modemarktes in städtebaulich nicht-integrierter, verkehrsorientierter Standortlage nicht zu.
Landratsamt Altenburger Land, FD Bauordnung und Denkmalschutz Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sind im Regelfall nur in Kern- und Sondergebieten zulässig. Soll das Sondergebiet hierfür erweitert werden, ist dies nur möglich, wenn die städtebauliche Entwicklungs- und Zielrichtung insgesamt ausreichend begründet und fundiert ist und die Grundzüge der Raumordnung nicht entgegenstehen. (…) Zur generellen Stärkung der Innenstadt und ihrer Gebäudesubstanz braucht es eine grundlegende Zielsetzung, wie sie schon in der Einzelhandelskonzeption von 2010 angegangen wurden. Dieser Planung läuft das beantragte Vorhaben bereits entgegen. (…) Die geplante Erweiterung des bestehenden Sondergebietes erfolgt ausschließlich für die Ansiedlung eines Modemarktes, was zu bedenken gibt, dass hier allein private und nicht städtebauliche Interessen gehandhabt werden. (…)
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar Hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Innenstadt, der Handelsstruktur Altenburgs und der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung ist das Vorhaben in Frage zu stellen. (…) Aufgrund der Stadtrandlage, der weiten Entfernung zur Innenstadt und der geplanten Sortimente, die ausschließlich innenstadtrelevanten Leitbranchen zuzuordnen sind, bestehen aus raumordnerischer Sicht erhebliche Bedenken zur Ansiedlung der Einzelhandelseinrichtung. (…) Es besteht ein Widerspruch zu den raumordnerischen Vorgaben gemäß dem Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen sowie dem Landesentwicklungsplan, wonach der Schwerpunkt der Einzelhandelsflächen im Stadtzentrum liegen soll und die Funktionsfähigkeit der Innenstädte und der Handelsstruktur des zentralen Ortes nicht wesentlich beeinträchtigt werden sollen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich das großflächige Einzelhandelsvorhaben in die örtliche Einzelhandelsstruktur integriert und dass durch die Ansiedlung des Modemarktes das Stadtzentrum Altenburgs gestärkt oder verbessert wird. (…) Diesbezüglich besteht auch ein Widerspruch zum Einzelhandelskonzept der Stadt Altenburg. (…) Unabhängig davon liegen Aussagen, inwieweit für den geplanten Modemarkt Standortalternativen in innerstädtischen Bereichen geprüft wurden, nicht vor. (…) Nach Einschätzung der oberen Landesplanungsbehörde ist eine raumverträgliche Einordnung an diesem Standtort nicht möglich; das Vorhaben ist aus Sicht der Raumordnung abzulehnen.