Am 22. Januar 2011 wandte sich das Stadtforum Altenburg an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages. Die Petition des Stadtforums ging sowohl Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht als auch den Ministern Christoph Matschie (Kultusministerium) und Jörg Geibert (Innenministerium) zur Kenntnis zu.
Der Petitionsausschuss beschloss nach einer ersten Beratung im Februar 2011, dem Stadtforum im Rahmen eines Ortstermins Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. An dieser Anhörung, die am 4. März 2011 im kleinen Ratssaal des Altenburger Rathauses stattfand, nahmen Mitglieder des Landtages, Vertreter der Landesregierung, des Landesverwaltungsamtes (Obere Denkmalschutzbehörde), des Landesamtes für Denkmalpflege (Denkmalfachbehörde) und der Stadt Altenburg sowie der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH (SWG) als Vorhabenträger teil.
In dieser Anhörung schilderte das Stadtforum seine Position zu den Fragestellungen im Schreiben an den Petitionsausschuss:
- Interessenkonflikt des Oberbürgermeisters (OB) als Gesellschafter, Aufsichtsratsvorsitzender und Chef der Verwaltung (Genehmigungsbehörde des Bauantrages)
- Befangenheit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Erteilung der Abrissgenehmigung
- Fehlender Rechtsschutz bei abrisswilligen Kommunen
Darüber hinaus wurde vom Stadtforum auf weitere wesentliche Punkte hingewiesen:
- Verweigerung des Bauherrn zur Inanspruchnahme von Fördermitteln
- Kaufinteressent mit Sanierungs- und Nutzungskonzept für das Gebäude Bei der Brüderkirche 9
- Zweifelhaftes Zahlenwerk in den Sanierungsgutachten und in der Berechnung der Unrentierlichkeit
Seitens Petitionsausschuss ging es um die Suche nach einer tragfähigen Lösung – einen Kompromiss. Die Stadtverwaltung und der Vorhabenträger SWG verblieben während der Anhörung auf ihrer Position. Demgegenüber würdigte das Landesamt für Denkmalpflege wiederholt und ausführlich den Denkmalwert des Barockhauses Bei Brüderkirche 9.
Für diese erste Anhörung des Petitionsausschusses lagen die Stellungnahmen der (Fach-)Ministerien und der Denkmalschutzbehörden noch nicht vor. Von Seiten des Landesverwaltungsamtes (Obere Denkmalschutzbehörde) wurde eine Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung auf Abriss des Denkmals Bei der Brüderkirche 9 zugesagt. Nach Informationen des Stadtforums wurde diese Genehmigung am Montag, 7. März von der Stadtverwaltung Altenburg erteilt. Eine Verlängerung der Frist lehnte der OB vor den Mitgliedern des Petitionsausschusses, Landtagsabgeordneten und Vertretern von Landesbehörden ab.
Eine abschließende Beratung des Petitionsausschusses zu diesem Thema steht noch aus.