Das Stadtforum Altenburg hat im Rahmen der Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Areal am Markt” erstmals alternative Ideen zur Bebauung am Marktareal vorgestellt.
Alternativvorschlag
Vorschlag 1
In dieser Grundrisslösung wird nachgewiesen, dass die von der Städtischen
Wohnungsgesellschaft angestrebten Nutzungen (großflächiger Einzelhandel, 35
Wohnungen, Gastronomie, Läden mit 36 Stellplätzen) bei Erhalt der im
Denkmalensemble Altstadt stehenden Gebäude Klostergasse 5 und Bei der
Brüderkirche 9 (Kulturdenkmal!) einordenbar sind.
Weiterführende Vorschläge
Da die vom Planer vorgegebene Insellösung im Quartier 8 ohne Berücksichtung von
Wechselbeziehungen zum Umfeld geplant wurde, kann nur nach Vorlage des
beauftragten Quartierkonzeptes für die Quartiere 8 und 15 eine in sich schlüssige
städtebauliche Lösung ermöglicht werden.
Die vorliegenden Vorschläge werden beide dem städtebaulichen Umfeld gerecht und
respektieren die Eigenart der historischen Märkte Altenburgs.
Wie in unserer Begründung erklärt, ist der Stellplatzbedarf von ca. 65 Stellplätzen auf
dem beengten Areal der SWG mit den angestrebten Nutzungen Einzelhandel, 35
Wohnungen, Gastronomie und Läden, bei nachgewiesenen 36 Stellplätzen nicht
gewährleistet. Die erforderlichen restlichen Stellplätze sollen laut Begründung zum
Bebbauungsplan sowieso auf einem benachbarten Grundstück geschaffen werden.
Beide weiterführenden Vorschläge beinhalten die Schaffung eines innerstädtischen
Parkierungsobjektes, welches nicht nur den Parkplatzbedarf des Quartiers 8
(Konsum und Wohnungen) zu decken vermag, sondern darüber hinaus auch das
Potential besitzt, den Parksuchverkehr der Altenburger Innenstadt zu reduzieren.
Die Vorschläge halten sich streng an die Anforderungen der für das Bauen im
Sanierungsgebiet der Altstadt von Altenburg geltenden Satzungen.
Vorschlag 2 (3 Grundrisse, 2 Perspektiven)
Im Quartier 8 werden bei Reduzierung der Geschossanzahl Wohnungen, Läden,
Gastronomie und ein größeres Flächenangebot für den Einzelhandel angeboten.
Das Kulturdenkmal Bei der Brüderkirche 9 bleibt erhalten.
Die im Quartier störenden Ausfahrten der beiden Parkebenen nach West und Süd für
die geplanten 36 Stellplätze entfallen zugunsten einer Steigerung der
Aufhaltensqualität des innerstädtischen Straßenraumes. Diese Konzeption
ermöglicht darüber hinaus die Einhaltung der historisch gewachsenen Grundrisse in
den Quartieren 8 und 15. Mit dieser Einordnung eines dreigeschossigen Parkierungsobjektes mit 200 Stellplätzen bei Ein- und Ausfahrt für Pkw über die
Verkehrshauptachse Johannisgraben/ Gerhard- Altenbourg- Straße werden
langfristige Planungsüberlegungen der Stadtverwaltung Altenburg umgesetzt.
Mit zwei- bis dreiachsigen Lkw erfolgt die Anlieferung für die großflächige
Verkaufseinrichtung vom Topfmarkt aus. In der Ansicht des Topfmarktes ist
erkennbar, dass auf dem dreigeschossigen Parkierungsobjekt (zwei oberirdische
Ebenen) als Abschluss der Westseite des Topfmarktes ein Kopfbau einzuordnen ist,
der die historischen Grundrissstrukturen aufnimmt und somit den Gassencharakter
der Neuen Klostergasse beibehält.
Vorschlag 3 (2 Grundriss- Skizzen)
Auch dieser Vorschlag hat die Auslagerung der Pkw- Stellplätze aus dem Quartier 8
am Markt zum Ziel. Besonders hervorgehoben wird die Wichtigkeit einer
infrastrukturellen Einbeziehung und funktionellen Weiterentwicklung der beiden
Kulturdenkmale Ernestinum und Josephinum. Ein zukünftig auftretender Bedarf an
zusätzlichen PKW-Stellplätzen ist in jedem Fall schon jetzt zu berücksichtigen und
muss integraler Bestandteil des geforderten, übergeordneten Quartier- und
Rahmenplanes sein.