Oberbürgermeister Michael Wolf (SPD) hat in der Stadtratssitzung vom 31. Januar 2013 seine Beschlussvorlage zur fristwahrenden Klageerhebung gegen den Versagensbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Sachen Modepark Röther überraschend von der Tagesordnung genommen. Damit steht fest, dass die Stadt nicht vor Gericht ziehen wird, um die Ansiedlung des Modemarkts in der Leipziger Straße durchzusetzen.
Stattdessen beschlossen die Stadträte einstimmig einen interfraktionellen Antrag (Auszug aus der Beschlussvorlage):
“Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bei der obersten Thüringer Landesplanungsbehörde eine Zielanpassung der Bebauungspläne der Gewerbegebiete der Gemeinden Lödla, Windischleuba und Nobitz an die Zielstellung der Raumordnung entsprechend § 7 Abs. 1 Thüringer Landesplanungsgesetz zu verlangen.”
Die Antragsbegründung stützt sich u.a. auf:
- § 2 Abs. 2 BauGB „Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.“
- § 1 Abs. 4 BauGB „Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.“
- § 7 Abs. 1 ThürLPlG (Thüringer Landesplanungsgesetz vom 11.12.2012) „Die oberste Landesplanungsbehörde kann verlangen, dass Gemeinden ihre Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anpassen oder Bauleitpläne aufstellen, wenn es zur Verwirklichung von Zielen der Raumordnung erforderlich ist.“
Das Stadtforum Altenburg hat sich in der Stellungnahme zum Aus für die Ansiedlung des Modepark Röther in der Leipziger Straße (hier nachzulesen) erneut für eine Anpassung der in den 1990er Jahren festgelegten Bebauungspläne der Umlandgemeinden ausgesprochen. Diese Position fand Zustimmung in persönlichen Gesprächen mit Minister Carius (Link) und Staatssekretärin Klaan (Link) vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Aus diesen Gesprächen ging hervor, dass das Land Thüringen bereit wäre, eine Anpassung der Bebauungspläne der Umlandgemeinden an die Ziele der Raumordnung vorzunehmen.
Dass sich die Altenburger Stadträte dieser Position des Stadtforums annehmen, ist nicht hoch genug einzuschätzen. Das Stadtforum begrüßt dies ausdrücklich und dankt den Stadträten für die äußerst konstruktiven Gespräche im Vorfeld der Abstimmung. Anzuerkennen ist auch die Haltung des Oberbürgermeisters, in dem er für eine breite Unterstützung des interfraktionellen Antrages einen Klageverzicht anbot.
Auszug aus der Beschlussvorlage (Link):
“Die Inhalte der Bebauungspläne der Gewerbegebiete der Gemeinden Lödla, Windischleuba und Nobitz aus den 1990er Jahren wurden zu einer Zeit festgelegt, in der es keine verbindlichen Ziele der Thüringer Landesplanung gab. Heute stehen diese Bebauungspläne im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung. (…) Aufgrund der jetzigen Situation ist es möglich, dass die Umlandgemeinden auf Grundlage ihrer bestehenden Bebauungspläne Einzelhandelseinrichtungen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der Stadtgrenzen ansiedeln können, hingegen der Stadt Altenburg dieses verwehrt wird (siehe Versagungsbescheid Änderung Flächennutzungsplan Teilbereich Sondergebiet Leipziger Straße). Dies führt zu einer Schwächung der Stadt Altenburg als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums durch Kaufkraftverlust im Einzelhandel und Abwanderung der Kunden in die Gewerbegebiete der Umlandgemeinden.”
Mit dem Anpassungsbegehren besteht die Chance, für die kommenden Jahrzehnte ähnliche Konflikte zu vermeiden und Gewerbe-, insbesondere Einzelhandelsansiedlungen, für die Innenstadt und das Umland nachhaltig zu lenken. Einzig die konsequente Steuerung auf Grundlage angepasster Bebauungspläne an die heutigen Erfordernisse wird es der Stadt Altenburg ermöglichen, nachhaltig ihre Einzelhandelsstruktur und somit auch die Situation der Innenstadt zu entwickeln und zu stärken.
Nur durch die zentralörtliche Funktion mit einer lebendigen, gesunden Innenstadt kann Altenburg Motor für die wirtschaftliche Entwicklung sowohl der Stadt selbst als auch des Umlandes sein.
Interfraktioneller Antrag (hier zum Nachlesen)