Replik auf „Ein Investor hat sich nicht gemeldet“ – OVZ, 17. Dezember 2012

Replik auf den Artikel von Ellen Paul „Ein Investor hat sich nicht gemeldet“ sowie ihres Kommentars in der OVZ vom 17. Dezember 2012, Seite 13.

Unmittelbar nachdem Oberbürgermeister Wolf in der Stadtratssitzung am 22. November 2012 zum bevorstehenden Abbruch des Wohn- und Geschäftshauses Johannisstraße 49 informierte, hat sich das Stadtforum Altenburg des Themas angenommen. In einem ersten Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden aller Stadtratsfraktionen hat das Stadtforum Fragen formuliert, die vor einer Entscheidung der Stadträte von der Stadtverwaltung beantwortet werden sollten wie beispielsweise: eine Gegenüberstellung der Abbruchkosten von immerhin EUR 280.000 zu den Sicherungs- und Sanierungskosten resp. ein mögliches Neubauprojekt.

Parallel dazu wurde auf Antrag des Stadtforums mit einem Kaufinteressenten (Inhaber eines Denkmalfachbetriebes) und dem Referat Hoch- und Tiefbau sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Besichtigung des Objektes am 5. Dezember 2012 durchgeführt. Hier waren außerdem zusätzlich Stadträte anwesend. Das Ergebnis dieser Besichtigung Weiterlesen

Geplanter Abbruch des Wohn‐ und Geschäftshauses Johannisstraße 49

  Johannisstr 49

Die unter Punkt 11 der kommenden am 13. Dezember 2012 benannte Leistung von außerplanmäßigen Ausgaben für die Baumaßnahme “Herrichten des Grundstücks Gemarkung Altenburg, Flurstück 201” beinhaltet nichts weniger als den geplanten Abbruch des Wohn- und Geschäftshauses Johannisstraße 49.

Das Gebäude Johannisstraße 49 mit seinem Ursprung im 17. Jahrhundert wurde mehrfach überformt und so aufgrund seiner weniger denkmalwürdigen Qualität nicht als Einzeldenkmal ausgewiesen. Jedoch liegt der Gebäudekomplex Johannisstraße 49 im geschützten Sanierungsgebiet Altstadt, ist Bestandteil des Denkmalensembles „Kernstadt Altenburg“ und unterliegt den Vorgaben der Erhaltungssatzung, vgl. die Übersicht der Denkmalensemble im Stadtgebiet Altenburg (siehe hier) sowie die Erhaltungssatzung Innenstadt (siehe hier).

Ein überstürzter Abbruch ohne Prüfung der Sanierungswürdigkeit bzw. ohne ein Konzept zur anschließenden Lückenschließung wäre ein verheerender Einschnitt in den geschlossenen Straßenzug.

Bei einem Komplettabbruch würde aus einem momentanen baulichen Missstand ein über lange Zeit das Gesamtbild dieser Straße beeinträchtigender städtebaulicher Missstand.

Die Stadtverwaltung argumentiert laut Beschlussvorlage 785/12/BV (siehe hier), Weiterlesen

Antwortschreiben des Thür. Landesverwaltungsamtes / Stadtrat befürwortet Modemarkt – OVZ, 21. Juli 2012

Das Stadtforum Altenburg hat in seinem Schreiben vom 4. Juli 2012 an den Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Herrn Stephan, auf das Ergebnis des Podiumsgespräches der IHK vom 25. Juni 2012 hingewiesen und seine Bedenken gegen die geplante Ansiedlung des Modeparkas Röther am städtebaulich nicht integrierten Standort im Gewerbegebiet Nordost I/II von Altenburg dargelegt.

In der Antwort des Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 19. Juli 2012 heißt es u.a.:

(…) Zu den von Ihnen angesprochenen rechtswirksamen Bebauungsplänen der
Umlandgemeinden Nobitz, Windischleuba und Lödla, auf Grundlage derer im
Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung Einzelhandelsansiedlungen zulässig sind, teilen wir Ihre Befürchtung, dass infolge zunehmender Einzelhandelsagglomeration die Innenstadt Altenburgs beeinträchtigt wird. Daher werden derzeit die Möglichkeiten zu einer entsprechenden Anpassung der Bebauungspläne geprüft. Unabhängig davon bleibt es Weiterlesen