Die unter Punkt 11 der kommenden am 13. Dezember 2012 benannte Leistung von außerplanmäßigen Ausgaben für die Baumaßnahme “Herrichten des Grundstücks Gemarkung Altenburg, Flurstück 201” beinhaltet nichts weniger als den geplanten Abbruch des Wohn- und Geschäftshauses Johannisstraße 49.
Das Gebäude Johannisstraße 49 mit seinem Ursprung im 17. Jahrhundert wurde mehrfach überformt und so aufgrund seiner weniger denkmalwürdigen Qualität nicht als Einzeldenkmal ausgewiesen. Jedoch liegt der Gebäudekomplex Johannisstraße 49 im geschützten Sanierungsgebiet Altstadt, ist Bestandteil des Denkmalensembles „Kernstadt Altenburg“ und unterliegt den Vorgaben der Erhaltungssatzung, vgl. die Übersicht der Denkmalensemble im Stadtgebiet Altenburg (siehe hier) sowie die Erhaltungssatzung Innenstadt (siehe hier).
Ein überstürzter Abbruch ohne Prüfung der Sanierungswürdigkeit bzw. ohne ein Konzept zur anschließenden Lückenschließung wäre ein verheerender Einschnitt in den geschlossenen Straßenzug.
Bei einem Komplettabbruch würde aus einem momentanen baulichen Missstand ein über lange Zeit das Gesamtbild dieser Straße beeinträchtigender städtebaulicher Missstand.
Die Stadtverwaltung argumentiert laut Beschlussvorlage 785/12/BV (siehe hier), Weiterlesen