Entwicklungspotential Martinsgässchen – Resümee zum “Tag des offenen Denkmals”, 8. September 2013

KU20130908034 (Large)

Kennen Sie das Martinsgässchen, fragte das Stadtforum Altenburg aus Anlass des „Tag des offenen Denkmals“. Für Peter Gzik als Mitstreiter des Stadtforums war das im Dornröschenschlaf befindliche Martinsgässchen und die im Volksmund überlieferte Margarethenkapelle genau das richtige Vorhaben zum diesjährigen Thema „Jenseits des Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale?“

Aus den ersten Gesprächen mit der Stadtverwaltung und den Eigentümern wurde schnell klar, dass dem Stadtforum viel Geduld und harte Überzeugungsarbeit für die Realisierung dieses Projektes abverlangt wird.

Der große Zuspruch in der Bevölkerung am Denkmaltag überraschte viele im Stadtforum und erfreute insbesondere Peter Gzik. Viele Besucher erkundeten erstmals dieses Altenburger Kleinod inmitten der Stadt, andere wiederum haben ganz persönliche Erinnerungen an die bis in die frühen 1960er Jahre öffentlich begehbare Gasse. Dabei ist das Quartier um das Martinsgässchen nur ein Beispiel für viele vergessene Stadtquartiere.

Für das Stadtforum ist das Hoffest um die „Margarethenkapelle“ lediglich ein Einstieg Weiterlesen

Geplanter Abbruch des Wohn‐ und Geschäftshauses Johannisstraße 49

  Johannisstr 49

Die unter Punkt 11 der kommenden am 13. Dezember 2012 benannte Leistung von außerplanmäßigen Ausgaben für die Baumaßnahme “Herrichten des Grundstücks Gemarkung Altenburg, Flurstück 201” beinhaltet nichts weniger als den geplanten Abbruch des Wohn- und Geschäftshauses Johannisstraße 49.

Das Gebäude Johannisstraße 49 mit seinem Ursprung im 17. Jahrhundert wurde mehrfach überformt und so aufgrund seiner weniger denkmalwürdigen Qualität nicht als Einzeldenkmal ausgewiesen. Jedoch liegt der Gebäudekomplex Johannisstraße 49 im geschützten Sanierungsgebiet Altstadt, ist Bestandteil des Denkmalensembles „Kernstadt Altenburg“ und unterliegt den Vorgaben der Erhaltungssatzung, vgl. die Übersicht der Denkmalensemble im Stadtgebiet Altenburg (siehe hier) sowie die Erhaltungssatzung Innenstadt (siehe hier).

Ein überstürzter Abbruch ohne Prüfung der Sanierungswürdigkeit bzw. ohne ein Konzept zur anschließenden Lückenschließung wäre ein verheerender Einschnitt in den geschlossenen Straßenzug.

Bei einem Komplettabbruch würde aus einem momentanen baulichen Missstand ein über lange Zeit das Gesamtbild dieser Straße beeinträchtigender städtebaulicher Missstand.

Die Stadtverwaltung argumentiert laut Beschlussvorlage 785/12/BV (siehe hier), Weiterlesen