Stellungnahme zur Mitteilung über das Abwägungsergebnis zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Areal am Markt”

  

Das Ortskuratorium Leipzig der Deutschen Stiftung Denkmalschutz hat das Abwägungsergebnis zur Kenntnis genommen. Wir stellen dazu aber fest, dass in der Abwägung in keinem Fall auf die vorgebrachten Anregungen und Bedenken konkret eingegangen wurde. Deshalb ist die Abwägung fehlerhaft.

Das begründen wir wie folgt:

1. Höhe der Sanierungskosten des Kulturdenkmals Bei der Brüderkirche 9:

Wir haben große Zweifel an der Höhe der Sanierungskosten, durch die die Unwirtschaftlichkeit begründet wird, was dann dem Vorhabenträger nicht zuzumuten sei. Deshalb haben wir angeregt, den vom Vorhabenträger vorgelegten Nachweis offen zu legen und ihn durch einen unabhängigen Baufachmann überprüfen zu lassen. Dieser Anregung wird nicht gefolgt unter Hinweis darauf, dass dem Vorhabenträger inzwischen die denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abbruch erteilt worden sei.

Da aber nur die untere Denkmalschutzbehörde (das ist wiederum die Stadt Altenburg selbst) die Nachweise eingehend geprüft hat, würde (Zitat):

eine weitergehende Offenlage und die nochmalige Prüfung durch einen weiteren Baufachmann zu keinem anderen Ergebnis führen. Das wird daher … nicht für erforderlich gehalten.

Wir halten das für keine angemessene Begründung dafür, unserer Anregung nicht zu folgen.

Wenn man in der Stadtverwaltung davon überzeugt ist, dass hier richtig dokumentiert, beurteilt und gerechnet wurde, könnte man die entsprechenden Nachweise “weitergehend” öffentlich zugänglich machen! Warum wurde das nicht gemacht?

2. Kosten für die Erhaltung der Fassade von “Bei der Brüderkirche 9” und ihrer Einbindung in den Neubau:

In der Abwägung wird mitgeteilt, dass (Zitat):

die SWG trotz wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Sanierung des Gesamtobjekts … zum Fassadenerhalt entschlossen hat.

Erstaunlicherweise werden die Kosten des Fassadenerhalts als anteilige Kosten der Gesamtinvestition letztlich als wirtschaftlich bei Betrachtung des Gesamtobjekts dargestellt. Auch in diesem Fall haben wir erhebliche Zweifel:

Wir vermuten, dass die baulichen Aufwendungen für Sicherung, Abfangung, Restaurierung und Einfügung in den Neubau sehr teuer werden u.a. weil hierbei fast nur in Handarbeit vorgegangen werden kann, also der sonst übliche Baumaschineneinsatz bei Abbrucharbeiten kaum in Frage kommt.

Wir vermuten sogar, dass die Kosten für den Erhalt der Fassade so viel kosten wird wie eine Sanierung des ganzen Gebäudes.

Deshalb erwarten wir auch hier eine Offenlegung der Kostenermittlungen, um unsere Zweifel zu beseitigen.

3. Vorschläge zur Grundrissveränderung, um das Gebäude „Bei der Brüderkirche 9“ zu erhalten:

Wir beziehen uns hierbei auf die von uns eingereichte Skizze Nr. 2, bei der der übrige Grundriss nach Entwurf Dr. Kottusch unverändert beibehalten werden kann und nur jeweils 6 Stellplätze in den beiden Parkdecks entfallen würden. 

Der Anregung wird nicht gefolgt (Zitat):

weil angeblich dadurch erhebliche Nachteile dadurch entstehen, weil einige Stellplätze nicht im Gebäude selbst untergebracht werden können“,

obwohl unmittelbar in der Nachbarschaft große Flächen für Parkplätze oder gar ein Parkhaus vorhanden sind.

Hier werden 12 Stellplätze – für die leicht Ersatz zu beschaffen ist – dem Verlust eines bedeutenden Baudenkmals übergeordnet, das unersetzlich ist!

Im Fall von Skizze 2 sind so gut wie keine Umplanungen erforderlich, also keine erheblichen Mehrkosten dafür.

Das ist keine angemessene Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Belangen vor allem, wenn dadurch gegen die von der Stadt selbst gesetzten Ziele der Sanierungs- und Erhaltungssatzung verstoßen wird!

Auf weitere Anregungen und Bedenken, die wir vorgebracht haben und denen sämtlich nicht gefolgt wurde, gehen wir hier nicht ein. Wir haben aber mit den obigen Ausführungen nachgewiesen, dass die Abwägungen unausgewogen und fehlerhaft sind.

Bevor wir das Altenburger Beispiel des Umgangs mit städtebaulichen Denkmälern intensiv in Fachkreisen und öffentlichen Veranstaltungen zur Diskussion stellen, bitten wir Sie um Beantwortung unserer Fragen bzw. Stellungnahme, um zu vermeiden, dass ein „schiefes Bild“ der Altenburger Stadtverwaltung entsteht.

Niel Gormsen 

Ortskurator Leipzig der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und Dezernent für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig i. R.