{"id":2260,"date":"2012-04-02T23:34:22","date_gmt":"2012-04-02T22:34:22","guid":{"rendered":"http:\/\/stadtforum-altenburg.de\/?p=2260"},"modified":"2012-04-04T18:59:39","modified_gmt":"2012-04-04T17:59:39","slug":"stellungnahme-zur-anderung-des-bebauungsplan-gewerbegebiet-no-iii-teilbereich-sondergebiet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtforum-altenburg.de\/?p=2260","title":{"rendered":"Stellungnahme zur \u00c4nderung des Bebauungsplan &#8222;Gewerbegebiet NO I\/II, Teilbereich Sondergebiet&#8220;"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Altenburg in seiner Sitzung am 26. Januar 2012 erfolgte die Billigung und \u00f6ffentliche Auslegung der \u00c4nderung des Bebauungsplan &#8222;Gewerbegebiet NO I\/II, Teilbereich Sondergebiet.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Stadtforum Altenburg &#8211; Forum f\u00fcr Denkmalschutz und Stadtentwicklung hat nach gr\u00fcndlicher Pr\u00fcfung der bis zum 23. M\u00e4rz 2012 ausgelegten Unterlagen folgende Stellungnahme mit Anregungen verfasst.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Das Stadtforum Altenburg spricht sich gegen eine \u00c4nderung des Bebauungsplans &#8222;Gewerbegebiet NO I\/II, Teilbereich Sondergebiet&#8220; mit der geplanten Ansiedlung eines Modemarktes aus.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachfolgend aufgelistete Gr\u00fcnde sind aus Sicht des Stadtforums im Abw\u00e4gungsprozess zu ber\u00fccksichtigen. Die aufgef\u00fchrten Punkte gelten unseres Erachtens ebenso auf der ge\u00e4nderten Verkaufsfl\u00e4che des Modemarktes von 4900 m\u00b2 auf 4000 m\u00b2. <!--more-->Die daraus resultierende Reduzierung des prognostizierten Umsatzverlustes f\u00fcr die Innenstadth\u00e4ndler auf knapp unter 10 % entsch\u00e4rft die Problematik nur unwesentlich.<\/p>\n<ol>\n<li>Durch die Ansiedlung des Modeparks findet ein versch\u00e4rfter Verdr\u00e4ngungswettbewerb zwischen dem Gewerbegebiet und den f\u00fcr Altenburg typischen und die innerst\u00e4dtischen Einzelhandelsstruktur tragenden inhabergef\u00fchrten Facheinzelhandelsgesch\u00e4ften statt.<\/li>\n<li>Eine <strong>Pr\u00fcfung innerst\u00e4dtischer Standortalternativen<\/strong> liegt, selbst wenn diese durchgef\u00fchrt wurde, in schriftlicher Form mit der Begr\u00fcndung zur B-Plan\u00e4nderung nicht vor.<\/li>\n<li>Nach dem Einzelhandelskonzept der BBE Handelsberatung GmbH vom 14. Juni 2010 besteht aus gesamtst\u00e4dtischer Sicht kein zus\u00e4tzlicher Verkaufsfl\u00e4chenbedarf sowohl in der Bekleidung als auch Schuhbranche. Zuw\u00e4chse sollten nach diesem Konzept daher nur dann erfolgen, wenn dabei die <strong>Angebotsvielfalt und -dichte in der Innenstadt gef\u00f6rdert<\/strong> und die Verlagerung von Textil und Schuhanbieter in die Innenstadt forciert wird. Wir dr\u00e4ngen in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf die <strong>Umsetzung des Stadtratsbeschlusses 245\/10<\/strong> vom 2. Juli 2010 \u00fcber die \u00f6ffentliche Auslegung des Einzelhandelskonzeptes und der Informationsveranstaltung im Rahmen der Planauflage.<\/li>\n<li>Die Ansiedlung des Modeparks l\u00e4uft der in diesem Einzelhandelskonzept aufgef\u00fchrten gesamtst\u00e4dtischen <strong>Zielstellung der Einzelhandelsentwicklung<\/strong> und somit der generellen St\u00e4rkung der Innenstadt in ihrer Substanz entgegen.<\/li>\n<li>Die Ansiedlung des Modeparks ist im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Handelseinrichtungen im \u201eGewerbegebiet NO I\/II\u201c sowie den angek\u00fcndigten weiteren Ansiedlungen bspw. Schnellrestaurant, D\u00e4nisches Bettenhaus, Diskothek, Spielhalle u.a. zu betrachten. Ein weiterer Ausbau dieses Standortes mit einer <strong>Attraktivit\u00e4tssteigerung zulasten der Innenstadt<\/strong> wird zu erh\u00f6htem Konkurrenz-druck auf die Innenstadt f\u00fchren.<\/li>\n<li>Ein st\u00e4dtebauliches Interesse an der Ansiedlung des Modeparks im Gewerbegebiet ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr liegen der Realisierung dieses Projektes allein private Interessen zu Grunde.<\/li>\n<li>Die Ausf\u00fchrung in der Begr\u00fcndung zur geplanten \u00c4nderung, dass sich die \u201eKonsumentenpotenziale insbesondere auch aus dem Freistaat Sachsen rekrutieren\u201c, zeigt auf, dass der geplante Standort vor allem auf den motorisierten Individualverkehr setzt und weiteren Kaufkraftabzug aus der Innenstadt zur Folge hat. Nach Einsch\u00e4tzung des Stadtforums handelt es sich beim Gewerbegebiet NO I\/II nicht um einen teilintegrierten Standort, sondern um einen nicht integrierten, <strong>verkehrsorientierten Standort<\/strong>. Eine fu\u00dfl\u00e4ufige Erreichbarkeit ist nicht gegeben. Der Verweis auf die Integration in den \u00d6PNV ist irref\u00fchrend und als Begr\u00fcndung nicht ausreichend.<\/li>\n<li>Mit diesem Vorhaben handelt die Stadt Altenburg sowohl wider dem aktuellen Landesentwicklungsplan (LEP) als auch dem regionalen Raumordnungsplan Ostth\u00fcringen (RROP OT). Demnach soll ein vorhandenes Standortnetz von Sondergebieten f\u00fcr gro\u00dffl\u00e4chige Einzelhandelsunternehmen in den Stadtrandlagen nicht weiter ausgedehnt werden. <strong>Standortschwerpunkte von Einzelhandelsfl\u00e4chen<\/strong> sollen die Stadtzentren respektive die innerst\u00e4dtischen Bereiche bilden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Nachfolgend Ausz\u00fcge aus den Stellungnahmen von Beh\u00f6rden und Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange im Rahmen der \u00a0fr\u00fchzeitigen Beteiligung gem\u00e4\u00df BauGB<\/strong><\/p>\n<table border=\"1\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"267\"><strong>IHK Ostth\u00fcringen Gera<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"735\">Die IHK Ostth\u00fcringen zu Gera stimmt der Ansiedlung eines Modemarktes in st\u00e4dtebaulich nicht-integrierter, verkehrsorientierter Standortlage nicht zu.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"267\"><strong>Landratsamt Altenburger Land, FD Bauordnung und Denkmalschutz<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"735\">Gro\u00dffl\u00e4chige Einzelhandelseinrichtungen sind im Regelfall nur in Kern- und Sondergebieten zul\u00e4ssig. Soll das Sondergebiet hierf\u00fcr erweitert werden, ist dies nur m\u00f6glich, wenn die st\u00e4dtebauliche Entwicklungs- und Zielrichtung insgesamt ausreichend begr\u00fcndet und fundiert ist und die Grundz\u00fcge der Raumordnung nicht entgegenstehen. (&#8230;) Zur generellen St\u00e4rkung der Innenstadt und ihrer Geb\u00e4udesubstanz braucht es eine grundlegende Zielsetzung, wie sie schon in der Einzelhandelskonzeption von 2010 angegangen wurden. Dieser Planung l\u00e4uft das beantragte Vorhaben bereits entgegen. (&#8230;) Die geplante Erweiterung des bestehenden Sondergebietes erfolgt ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Ansiedlung eines Modemarktes, was zu bedenken gibt, dass hier allein private und nicht st\u00e4dtebauliche Interessen gehandhabt werden. (&#8230;)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td valign=\"top\" width=\"267\"><strong>Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt, Weimar<\/strong><\/td>\n<td valign=\"top\" width=\"735\">Hinsichtlich der Funktionsf\u00e4higkeit der Innenstadt, der Handelsstruktur Altenburgs und der wohnortnahen Versorgung der Bev\u00f6lkerung ist das Vorhaben in Frage zu stellen. (&#8230;) Aufgrund der Stadtrandlage, der weiten Entfernung zur Innenstadt und der geplanten Sortimente, die ausschlie\u00dflich innenstadtrelevanten Leitbranchen zuzuordnen sind, bestehen aus raumordnerischer Sicht erhebliche Bedenken zur Ansiedlung der Einzelhandelseinrichtung. (&#8230;) Es besteht ein Widerspruch zu den raumordnerischen Vorgaben gem\u00e4\u00df dem Regionalen Raumordnungsplan Ostth\u00fcringen sowie dem Landesentwicklungsplan, wonach der Schwerpunkt der Einzelhandelsfl\u00e4chen im Stadtzentrum liegen soll und die Funktionsf\u00e4higkeit der Innenst\u00e4dte und der Handelsstruktur des zentralen Ortes nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt werden sollen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich das gro\u00dffl\u00e4chige Einzelhandelsvorhaben in die \u00f6rtliche Einzelhandelsstruktur integriert und dass durch die Ansiedlung des Modemarktes das Stadtzentrum Altenburgs gest\u00e4rkt oder verbessert wird. (&#8230;) Diesbez\u00fcglich besteht auch ein Widerspruch zum Einzelhandelskonzept der Stadt Altenburg. (&#8230;) Unabh\u00e4ngig davon liegen Aussagen, inwieweit f\u00fcr den geplanten Modemarkt Standortalternativen in innerst\u00e4dtischen Bereichen gepr\u00fcft wurden, nicht vor. (&#8230;) Nach Einsch\u00e4tzung der oberen Landesplanungsbeh\u00f6rde ist eine raumvertr\u00e4gliche Einordnung an diesem Standtort nicht m\u00f6glich; das Vorhaben ist aus Sicht der Raumordnung abzulehnen.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Altenburg in seiner Sitzung am 26. 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