{"id":1790,"date":"2011-07-11T09:54:32","date_gmt":"2011-07-11T08:54:32","guid":{"rendered":"http:\/\/stadtforum-altenburg.de\/?p=1790"},"modified":"2011-08-24T11:08:48","modified_gmt":"2011-08-24T10:08:48","slug":"kommunalaufsichtliche-wurdigung-der-satzung-der-stadt-altenburg-uber-den-vorhabenbezogenen-bebauungsplan-areal-am-markt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtforum-altenburg.de\/?p=1790","title":{"rendered":"Rechtliche Bedenken zum Abw\u00e4gungs- und Satzungsbeschluss \u00fcber den vorhabenbezogenen Bebauungsplan &#8222;Areal am Markt&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #888888;\"><strong>Rechtliche Bedenken zum Abw\u00e4gungs- und Satzungsbeschluss sowie zum Beschluss \u00fcber den Durchf\u00fchrungsvertrag (beide gefasst in der <a title=\"Stadtforum mehr als ern\u00fcchtert \u00fcber das Votum des Stadtrates\" href=\"http:\/\/stadtforum-altenburg.de\/?p=1688\">Stadtratssitzung am 26.05.2011<\/a>)<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Das Stadtforum Altenburg hat sich aktiv an der Diskussion um die Bebauung am Areal am Markt in Altenburg beteiligt. Bez\u00fcglich des Bauleitplanverfahrens sind uns immer wieder Unstimmigkeiten aufgefallen, die wir im Folgenden in aller K\u00fcrze skizziert haben. Wir haben dieses Schreiben mit der Bitte um Ber\u00fccksichtigung der angef\u00fchrten Punkte im Rahmen der Pr\u00fcfung des Satzungsbeschlusses an Herrn Philipp Klimmt, Leiter des Fachdienstes Kommunalaufsicht im Landratsamt Altenburger Land, gesandt. Aufgrund der Bedeutung der Thematik senden wir Landrat Sieghardt Rydzewski ebenfalls das Schriftst\u00fcck zur Kenntnisnahme.\u00a0<!--more--><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\"><strong>1. Fehlende Unterlagen<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Die Beschlussunterlagen waren unvollst\u00e4ndig. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Zum einen fehlten die Gutachten (L\u00e4rmschutz, Vogel-\/ Fledermausschutz), auf deren Ergebnisse eine Vielzahl von \u00c4nderungen bei den Festsetzungen und auch die Erweiterung des Geltungsbereichs beruhen. \u00dcblicherweise werden die Gutachten als Teil der Begr\u00fcndung dem Stadtrat und auch der \u00d6ffentlichkeit zur Verf\u00fcgung gestellt.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Zum anderen wurde die Abw\u00e4gung in einer nicht nachvollziehbaren Form aufbereitet. Die Originalstellungnahmen waren nicht Teil der Unterlagen und konnten auch nicht eingesehen werden (z.B. im B\u00fcro des Stadtrats). Somit ist nicht sicher, ob die Stellungnahmen seitens der Verwaltung vollst\u00e4ndig und inhaltlich objektiv richtig wiedergegeben wurden. Bei solch einer Handlungsweise bleiben Fragen offen, lassen der Spekulation \u00fcber m\u00f6gliche Manipulationen gro\u00dfen Raum.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Da im Rahmen der Satzungspr\u00fcfung die vollst\u00e4ndige Verfahrensakte zum Bebauungsplan vorgelegt wird, bitten wir diesbez\u00fcglich um entsprechende Pr\u00fcfung. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\"><strong>2. M\u00f6glicherweise Versto\u00df gegen Landesrecht<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann von der SWG als Vorhabentr\u00e4ger nur umgesetzt werden, wenn das Kulturdenkmal Bei der Br\u00fcderkirche 9 abgebrochen werden darf. Voraussetzung f\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Satzung ist folglich die bestandskr\u00e4ftige denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Abriss dieses Kulturdenkmals, da sonst der B-Plan gegen Denkmalrecht und somit Landesrecht versto\u00dfen w\u00fcrde.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Die entsprechende Erlaubnis wurde von der Stadtverwaltung in ihrer Zust\u00e4ndigkeit als untere Denkmalschutzbeh\u00f6rde zwar erteilt, da sie aber mit Widerspr\u00fcchen angegriffen wurde, ist sie noch nicht bestandskr\u00e4ftig geworden. Es bestehen zwar unterschiedliche Rechtsauffassungen, ob die Widerspr\u00fcche aufschiebende Wirkung haben und \u00fcberhaupt zul\u00e4ssig sind. Es gibt aber weder einen Widerspruchsbescheid der zust\u00e4ndigen Widerspruchsbeh\u00f6rde, hier das Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt, noch einen Beschluss bzw. ein Urteil des zust\u00e4ndigen Verwaltungsgerichts in Gera. Somit steht unserer Auffassung nach weiter das Denkmalrecht der st\u00e4dtischen Satzung entgegen. Der Satzungsbeschluss h\u00e4tte erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zum Abbruch des Kulturdenkmals &#8222;Bei der Br\u00fcderkirche 9&#8220; gefasst werden d\u00fcrfen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Au\u00dferdem liegt dem Petitionsausschuss beim Th\u00fcringer Landtag bzgl. des Abbruchs eine Petition vor, die noch nicht abschlie\u00dfend behandelt wurde. Der Ausschuss hat die zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rden (TMBWK als oberste und ThLVwA als obere Denkmalschutzbeh\u00f6rde) um Pr\u00fcfung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zum Abbruch Bei der Br\u00fcderkirche 9 gebeten, was unserer Kenntnis nach noch nicht abgeschlossen wurde.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\"><strong>3. L\u00e4rmschutzproblematik, Erweiterung Geltungsbereich nach \u00f6ffentlicher Auslegung, fehlende Beschlussfassung Stadtrat f\u00fcr \u00c4nderung Entwurf<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Das L\u00e4rmgutachten hat gem\u00e4\u00df Aussage in der Begr\u00fcndung im Bereich der Anlieferung massive Pegel\u00fcberschreitungen von 8 dB(A) am Geb\u00e4ude Topfmarkt 6 prognostiziert. Statt wirksame Ma\u00dfnahmen des aktiven L\u00e4rmschutzes zur Vermeidung der Emissionen festzulegen, insbesondere durch Verlagerung der Anlieferung, werden im Wesentlichen einschr\u00e4nkende Festsetzungen f\u00fcr den passiven L\u00e4rmschutz u.a. an vorhandenen Wohngeb\u00e4uden getroffen. Diese Ma\u00dfnahmen sind ungeeignet, die durch den Bebauungsplan ausgel\u00f6sten Immissionskonflikte, die zur Verschlechterung der Wohnbedingungen der Anwohner f\u00fchren werden, zu l\u00f6sen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Verfahrensrechtlich gibt es weitere Bedenken. Gem\u00e4\u00df BauGB sind bei \u00c4nderung des Entwurfs nach der Offen-lage, die von der \u00c4nderung Betroffenen zu beteiligen oder der Bebauungsplanentwurf ist erneut auszulegen. Seitens der Stadtverwaltung wurde aber nur der (aktuelle) Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer Topfmarkt 6 \u2013 zuf\u00e4llig auch die SWG \u2013 beteiligt. Ob es ggf. weitere Betroffene wie Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer, Mieter etc. gibt, kann wegen der nicht vorgelegten Gutachten nicht beurteilt werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Unabh\u00e4ngig davon, ob der ge\u00e4nderte Entwurf erneut ausgelegt oder nur die Betroffenen angeh\u00f6rt wurden, h\u00e4tte der Stadtrat den neuen Entwurf, ebenso wie bereits den urspr\u00fcnglichen, beschlie\u00dfen und billigen m\u00fcssen!<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\"><strong>4. Abw\u00e4gung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Wie hier mit \u00fcber 60 (!) im Rahmen der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen verfahren wird, ist weder sachgerecht noch angemessen. Mehrere Stellungnahmen werden zusammengefasst, Stellungnahmen werden gek\u00fcrzt und nur \u201esinngem\u00e4\u00df\u201c wiedergegeben. Eine \u00dcberpr\u00fcfbarkeit, ob die Wiedergabe tats\u00e4chlich richtig erfolgte, ist wegen fehlender Originalstellungnahmen nicht gegeben.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Au\u00dferdem ist die Abw\u00e4gung un\u00fcbersichtlich und unvollst\u00e4ndig. Bei den Abw\u00e4gungsempfehlungen \u201ewird gefolgt\u201c oder \u201ewird insoweit gefolgt\u201c oder \u201ewird teilweise gefolgt\u201c ist nicht nachvollziehbar, wie und an welcher Stelle die Anregung in dem B-Plan (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Durchf\u00fchrungsvertrag) oder in der Begr\u00fcndung ber\u00fccksichtigt wurde.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Teilweise werden in der Abw\u00e4gung sogar v\u00f6llig falsche Aussagen getroffen. Als Beispiel sei hier nur der Umgang mit den Anregungen zur Auslagerung des Parkens vom Areal am Markt ins Quartier 15 genannt. Hier wird auf das angedachte Parkhaus im Quartier 15 verwiesen. Der Abw\u00e4gungsvorschlag lautet dann \u201eDer Anregung wird insoweit gefolgt.\u201c Dies ist nicht zutreffend, da das Parkhaus mit dem laufenden B-Planverfahren nichts zu tun hat, sondern einen eigenen B-Plan erfordert. Wenn der Anregung wirklich gefolgt w\u00fcrde, m\u00fcsste das Park-haus in den B-Plan integriert werden (Erweiterung Geltungsbereich) und sich die SWG im Durchf\u00fchrungsvertrag zur (anteiligen) Finanzierung und Errichtung des Parkhauses verpflichten.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Der erw\u00e4hnte Stellplatznachweis in einer vorhandenen Parkierungsanlage der SWG im Quartier 16 (zwischen Moritzstra\u00dfe und Spiegelgasse) ist aus Sicht des F\u00f6rderrechts h\u00f6chst fragw\u00fcrdig. Die Parkierungsanlage wurde \u00a0mit St\u00e4dtebauf\u00f6rdermitteln hoch bezuschusst, um das Stellplatzdefizit in diesem Quartier abzubauen. Der Nachweis notwendiger, privater Stellpl\u00e4tze war nie F\u00f6rderziel. Bei Versto\u00df gegen die F\u00f6rderbedingungen kann das Landesverwaltungsamt die ausgereichten Zusch\u00fcsse von der Stadt zur\u00fcckfordern.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\"><strong>5. Regelungen des Durchf\u00fchrungsvertrags<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Dass der Durchf\u00fchrungsvertrag die normalerweise mit einem Vorhabentr\u00e4ger zu treffenden Regelungen nicht in der sonst notwendigen Tiefe und Sch\u00e4rfe umsetzt, ist angesichts des eigenen Tochterunternehmens nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang ist es wohl auch legitim, den Durchf\u00fchrungsvertrag im \u00f6ffentlichen Teil der Stadtratssitzung zu behandeln, was aufgrund der berechtigten Interessen eines Vorhabenstr\u00e4gers sonst zwingend im nicht \u00f6ffentlichen Teil zu erfolgen hat. Jedenfalls hat es den Vorteil, dass die \u00d6ffentlichkeit und somit auch das Stadtforum Kenntnis von den Regelungen des Durchf\u00fchrungsvertrags hat.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Unsererseits wurde festgestellt, dass der Vertrag v\u00f6llig l\u00fcckenhaft ist und unzweckm\u00e4\u00dfige Regelungen enth\u00e4lt. So hat sich beispielsweise gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Abs. 1 BauGB der Vorhabentr\u00e4ger ganz oder teilweise zur \u00dcbernahme der Planungs- und Erschlie\u00dfungsleistungen zu verpflichten. Mit Planungsleistungen sind ja die mit der Erstellung des Bebauungsplans anfallenden Honorare, Geb\u00fchren etc. f\u00fcr den B-Plan und die Gutachten gemeint. Dazu fehlt im Vertrag die entsprechende Regelung. Es gibt in \u00a7 4 (1) lediglich die Aussage zur \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr das Vorhaben, was ja wohl selbstverst\u00e4ndlich ist.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Lt. \u00a7 5 (2) des Vertrages kann der Ersatz f\u00fcr die 12 entfallenden \u00f6ffentlichen Stellpl\u00e4tze im Stra\u00dfenraum ent-weder durch weitere ebenerdige Stellpl\u00e4tze im Quartier 15, wobei die SWG nicht im Eigentum der Fl\u00e4chen ist und ein dortiger Stellplatzbau v\u00f6llig kontraproduktiv zum vorgelegten Entwurf Quartierskonzept w\u00e4re, oder durch eine finanzielle Beteiligung am vorgesehenen Parkierungsprojekt erfolgen. Aussagen zu Kosten und die Sicherung bei Nichterf\u00fcllung der Verpflichtung fehlen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">Die Festlegungen zum L\u00e4rmschutz sind zu unkonkret. Z.B. ist geregelt: \u201eDie Anlieferung erfolgt zwischen 6:00 und 22:00 Uhr.\u201c Demnach w\u00e4re auch eine Anlieferung an Sonn- und Feiertagen m\u00f6glich, was sicherlich eher Theorie ist. Manche Festlegungen, wie die Vermeidung von Kanten am Fahrweg der Palettenhubwagen und Rollcontainern kann der Vorhabentr\u00e4ger gar nicht umzusetzen, da die Anlieferung nicht nur \u00fcber sein Grund-st\u00fcck, sondern auch \u00fcber die \u00f6ffentliche Stra\u00dfe &#8222;Klostergasse&#8220; f\u00fchrt, die auch bei einer Neugestaltung sicherlich wieder einen altstadttypischen und damit nur bedingt ebenen Natursteinpflasterbelag erhalten wird. Es gibt auch Regelungen, die hinsichtlich ihrer Einhaltung kaum praxistauglich sind. So werden die Freisitze der Gastronomie auf 8 Stunden am Tag und auf die Zeit bis 22:00 Uhr beschr\u00e4nkt. Wer soll das denn kontrollieren? Die Anwohner werden mit entsprechendem L\u00e4rm leben m\u00fcssen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\"><strong>6. Befangenheit der Aufsichtsratsmitglieder SWG<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #888888;\">M\u00f6glicherweise sind die Mitglieder des Aufsichtsrats der SWG vom Vorhaben pers\u00f6nlich betroffen, sodass sie bei der Behandlung der entsprechenden Beschlussvorlagen nicht h\u00e4tten abstimmen d\u00fcrfen. Hierzu gibt es in der Rechtsprechung verschiedene Aussagen, eine eindeutige Regelung in der Th\u00fcrKO findet sich leider nicht.<\/span><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/stadtforum-altenburg.de\/wp-content\/uploads\/2011\/07\/Kommunalaufsicht-Klimmt.pdf\">Kommunalaufsicht Klimmt 07-2011<\/a> als PDF.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/stadtforum-altenburg.de\/wp-content\/uploads\/2011\/07\/Kommunalaufsicht-Rydzewski.pdf\">Landrat Rydzewski 07-2011<\/a>\u00a0als PDF.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtliche Bedenken zum Abw\u00e4gungs- und Satzungsbeschluss sowie zum Beschluss \u00fcber den Durchf\u00fchrungsvertrag (beide gefasst in der Stadtratssitzung am 26.05.2011) Das Stadtforum Altenburg hat sich aktiv an der Diskussion um die Bebauung am Areal am Markt in Altenburg beteiligt. 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