{"id":1730,"date":"2011-06-24T13:12:09","date_gmt":"2011-06-24T12:12:09","guid":{"rendered":"http:\/\/stadtforum-altenburg.de\/?p=1730"},"modified":"2013-01-23T19:48:13","modified_gmt":"2013-01-23T18:48:13","slug":"stellungnahme-zum-bebauungsplan-areal-alte-jva-beteiligung-der-offentlichkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtforum-altenburg.de\/?p=1730","title":{"rendered":"Stellungnahme zum Bebauungsplan &#8222;Areal Alte JVA&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #808080;\"><strong>Anlass des Bebauungsplanes\/ Erforderlichkeit\/ gew\u00e4hltes Verfahren<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">In der <a href=\"http:\/\/www.altenburg.eu\/sessionnet\/bi\/vo0050.php?__kvonr=688&amp;voselect=368\"><span style=\"color: #808080;\">Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan<\/span><\/a> (Kap. 1.1) wird genannt, dass es einen Bedarf der Stadt Altenburg und ihrer Bev\u00f6lkerung f\u00fcr einen &#8222;Markt der Generationen&#8220; mit Vollsortiment als Nahversorger gebe. Einerseits ist die Bezeichnung v\u00f6llig irref\u00fchrend, denn der geplante Vollsortimenter mit 1.600m\u00b2 Verkaufsfl\u00e4che ist nun mal kein Nahversorger (i.d.R. max. 800m\u00b2 Verkaufsfl\u00e4che). Andererseits ist der angebliche Bedarf durch nichts untersetzt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Bereits in dem Einzelhandelskonzept der GMA aus Jahr 2002 als auch im aktuellen von BBE erstellten Einzelhandelskonzept (August 2010) wird ein Bedarf an Lebensmittelm\u00e4rkten innerhalb der Stadt Altenburg nicht gesehen. <!--more-->Zwar handelt es sich um einen innerst\u00e4dtischen Standort, ein hinsichtlich des Einzelhandels integrierter Standort ist es aber keinesfalls. Er liegt etwa mittig zwischen dem zentralen Versorgungsbereich Altstadt und dem Stadtteilzentrum Bahnhofscenter. In der Altstadt besteht gegenw\u00e4rtig hinsichtlich Lebensmittel noch eine gewisse Unterversorgung, was mit dem Konsum im Areal am Markt aber abgestellt wird. Das Bahnhofscenter wurde nach l\u00e4ngerem Leerstand durch den privaten Eigent\u00fcmer wieder zu einem attraktiven Einzelhandelsobjekt entwickelt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Mit der Er\u00f6ffnung einer weiteren gro\u00dfen Handelseinrichtung f\u00fcr Lebensmittel wird enormer Druck auf die vorhandenen und, im Falle Konsum im Areal am Markt, auch auf geplante M\u00e4rkte ausge\u00fcbt. Da solch ein neuer Markt keine zus\u00e4tzlichen Kundenstr\u00f6me von au\u00dferhalb Altenburgs in die Stadt holen wird, kommt es lediglich zu einer Umverteilung der vorhandenen Kaufkraft, die gem\u00e4\u00df aktueller Bev\u00f6lkerungsprognosen weiter abnehmen wird. Es steht zu bef\u00fcrchten, dass zuerst der Konsum in der Friedrich-Ebert-Stra\u00dfe schlie\u00dfen muss, was zu einer Verschlechterung der Nahversorgung im Bereich Lindenau-\/Nord-\/Ossietzky-Stra\u00dfe f\u00fchren wird. Ob sich der Konsum im Areal am Markt, falls er wegen der aktuellen Einzelhandelsentwicklung in Altenburg \u00fcberhaupt \u00f6ffnet, dauerhaft am Standort halten kann, scheint fraglich. Die Konkurrenz des neuen Marktes mit wesentlich mehr Verkaufsfl\u00e4che, einem viel breiterem Produktangebot und jede Menge ebenerdige Parkpl\u00e4tze ist erheblich. Ein Leerstand im Areal am Markt w\u00e4re nicht nur f\u00fcr die Innenstadtbelebung ein herber R\u00fcckschlag, auch f\u00fcr die SWG w\u00e4re es wirtschaftlich eine Katastrophe.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Da es offenkundig bereits feststeht, dass EDEKA an diesem Standort investieren will, ist es unverst\u00e4ndlich, dass seitens der Stadt Altenburg nicht ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach \u00a7 12 BauGB aufgestellt wird. Bei dieser Variante muss der Vorhabentr\u00e4ger sein Vorhaben bereits vor Einleitung des Verfahrens darlegen, sodass sowohl die architektonische Ausformung des Geb\u00e4udes als auch die Gestaltung der Freifl\u00e4chen im wesentlichen bekannt sind.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Ein &#8222;normaler&#8220; Bebauungsplan hingegen stellt eine reine Angebotsplanung dar. Die sp\u00e4teren Vorhaben sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung i.d.R. noch nicht bekannt und m\u00fcssen genehmigt werden, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Da hier aber das Vorhaben bekannt ist, w\u00e4re der fr\u00fchzeitige Einfluss auf die architektonische und freiraumgestalterische Qualit\u00e4t des Vorhabens im Rahmen des B-Planverfahrens rechtlich m\u00f6glich. Nach Ansicht des Stadtforums ist es v\u00f6llig unverst\u00e4ndlich, warum hier die Stadt Altenburg ihre Steuerungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine baukulturell angemessene L\u00f6sung aus der Hand gibt. Die Bev\u00f6lkerung und sicherlich auch manches Stadtratsmitglied wird \u00fcber die Banalit\u00e4t des EDEKA-Marktes erschrocken sein. Entsprechende Beispiele sind an verschiedenen Durchfahrtsstra\u00dfe in mehreren St\u00e4dten der n\u00e4heren Umgebung zu sehen. Eine Bereicherung des Ortsbildes ist in keinem der F\u00e4lle gegeben.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Es wird daher dringend empfohlen, das Verfahren in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu \u00e4ndern und somit den Investor zur Offenlage seiner Bauvorstellungen zu veranlassen. F\u00fcr diesen wichtigen innerst\u00e4dtischen Standort sollte das Vorhaben zus\u00e4tzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage des B-Plans im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt und mit der interessierten B\u00fcrgerschaft diskutiert werden, denn die \u00d6ffentlichkeit darf durchaus wissen, welche Bebauung sp\u00e4ter zu erwarten ist.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><strong>St\u00e4dtebauliches Konzept<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Zus\u00e4tzlich zu der fragw\u00fcrdigen Notwendigkeit eines weiteren Lebensmittelmarktes mit 1.600m\u00b2 Verkaufsfl\u00e4che sind weitere Inhalte des Bebauungsplan kritisch zu betrachten. Au\u00dferdem werden notwendige, die umliegenden Wohnbereiche stabilisierende Ma\u00dfnahmen vermisst. So w\u00fcrde sich die gro\u00dfe Fl\u00e4che anbieten, das Stellplatzdefizit abzubauen und im Geltungsbereich Anwohnerstellpl\u00e4tze zu schaffen. Durch die Festsetzung mehrgeschossiger Parkierungseinrichtungen oder die Unterbringung von Stellpl\u00e4tzen als Parkgeschoss im Geb\u00e4ude des Einkaufsmarkes, wie im Bahnhofcenter oder in den beiden Altenburger Kauflandm\u00e4rkten, w\u00fcrde die Ausnutzung der vorhandenen Fl\u00e4che deutlich gesteigert. Hingegen wird ein ebenerdiger Kundenparkplatz gebaut, wie er \u00fcblicherweise nur am Stadtrand errichtet wird. Die innerst\u00e4dtischen Fl\u00e4chen sind daf\u00fcr zu wertvoll.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Die Festsetzung einer \u00f6ffentlichen Gr\u00fcnfl\u00e4che s\u00fcdwestlich des geplanten Kreisverkehrs bringt wegen der Kleinteiligkeit und der Lage an Verkehrsfl\u00e4chen keinerlei Aufwertung des Gebiets, sondern nur erh\u00f6hten Unterhaltungsaufwand f\u00fcr die Stadtverwaltung. Wichtig ist zweifellos der Abriss der Ruinen. Es ist sowohl eine Wiederbebauung als auch eine tempor\u00e4re Begr\u00fcnung durch einen privaten Eigent\u00fcmer denkbar.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Die Anlage einer weiteren Stellplatzanlage \u00f6stlich des alten \u00c4rztehauses ist st\u00e4dtebaulich und freiraumplanerisch nicht zu vertreten. Historisch geh\u00f6rt die Gr\u00fcnfl\u00e4che, in der zu DDR-Zeiten Garagen errichtet wurden, zu dem Kulturdenkmal am Pauritzer Platz. Der vorhandene Baumbestand ist wertvoll und muss erhalten werden. Die Gr\u00fcnfl\u00e4che ist nach Abbruch der Garagen wieder als repr\u00e4sentative Vorfl\u00e4che zu gestalten. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Gem\u00e4\u00df Planzeichnung soll der n\u00f6rdliche und wohl auch der \u00f6stliche Fl\u00fcgel der alten Poliklinik (Pauritzer Platz 2\/3) abgebrochen werden. Unserer Kenntnis nach steht nicht nur das Vorderhaus, sondern auch der Seitenfl\u00fcgel als Kulturdenkmal unter Schutz. Wenn der B-Plan nun ein Kulturdenkmal \u00fcberplant, verst\u00f6\u00dft die Satzung gegen das Th\u00fcringer Denkmalschutzgesetz, was rechtswidrig w\u00e4re.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><strong>Festsetzungen<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Die sehr knapp gehaltenen Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht geeignet, st\u00e4dtebauliche, architektonische und Freiraumqualit\u00e4ten zu erzielen. Die Einordnung des Bauk\u00f6rpers f\u00fcr den Markt folgt keinem nachvollziehbaren st\u00e4dtebaulichen Grundkonzept f\u00fcr das Gesamtquartier, sondern dient lediglich der m\u00f6glichst rationalen und damit preisg\u00fcnstigen Unterbringung des Bauk\u00f6rpers und der Stellplatzanlage. Gestalterische Festsetzungen fehlen bis auf die Dachform vollst\u00e4ndig. Dass Werbeanlagen auch au\u00dferhalb der \u00fcberbaubaren Grundst\u00fccksfl\u00e4chen zul\u00e4ssig sind, ist eine planungsrechtliche Festsetzung. Dass Werbeanlagen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis bed\u00fcrfen, ist lediglich ein Hinweis.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan w\u00e4ren solch sparsame Festsetzungen akzeptabel, weil ja das Vorhaben selbst mit beschlossen und im Durchf\u00fchrungsvertrag vertraglich gebunden wird. F\u00fcr einen Angebotsbebauungsplan reichen die Festsetzungen bei weitem nicht aus, um nachhaltig st\u00e4dtebauliche Strukturen zu erzielen, die zur Aufwertung des Gebiets beitragen k\u00f6nnen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Es sind insbesondere Regelungen aufzunehmen zu:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gestaltung und Gliederung der Fassaden,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anzahl, Gr\u00f6\u00dfe, Form und H\u00f6he der Werbeanlagen,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gliederung der Stellplatzanlagen mit B\u00e4umen,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">&#8211; \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0 Art, Form und H\u00f6he der Einfriedung\/Abgrenzung zum \u00f6ffentlichen Raum<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><strong>Zur Chronologie<\/strong>, siehe:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><a href=\"http:\/\/stadtforum-altenburg.de\/wp-content\/uploads\/2011\/06\/Amtsblatt-Bebauungsplan-Alte-JVA.pdf\"><span style=\"color: #808080;\">Bekanntmachung \u00fcber die erneute \u00f6ffentliche Beteiligung im Amtsblatt<\/span><\/a>, 1. Juni 2011<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><a href=\"http:\/\/www.altenburg.eu\/sessionnet\/bi\/vo0050.php?__kvonr=1377\"><span style=\"color: #808080;\">Bebauungsplan Areal Alte JVA &#8211; Behandlung der Stellungnahmen und erneute \u00f6ffentliche Auslegung<\/span><\/a>, Beschluss vom 26. Mai 2011<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">&#8222;Da zwischenzeitlich 2 Jahre vergangen sind und sich in dieser Zeit Ver\u00e4nderungen ergeben haben k\u00f6nnten hinsichtlich der Betroffenheit z. B. bei den Versorgungstr\u00e4gern, wird von der oberen Bauaufsichtsbeh\u00f6rde eine erneute Beteiligung empfohlen. <strong>Planzeichnung und Begr\u00fcndung wurden aktualisiert<\/strong> u. a. auch im Hinblick auf den <strong>vorliegenden Entwurf des Zentrenkonzeptes f\u00fcr den Einzelhandel<\/strong> und das Ladenhandwerk.&#8220; Auszug aus der BV 445\/11, 19. April 2011<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><a href=\"http:\/\/www.altenburg.eu\/sessionnet\/bi\/vo0050.php?__kvonr=688\"><span style=\"color: #808080;\">Bebauungsplan Areal Alte JVA &#8211; Billigungs- und Auslegungsbeschluss<\/span><\/a>, Beschluss vom 26. Februar 2009<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><a href=\"http:\/\/www.altenburg.eu\/sessionnet\/bi\/vo0050.php?__kvonr=433\"><span style=\"color: #808080;\">Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes f\u00fcr das Areal Alte JVA<\/span><\/a>, Beschluss vom 31. Januar 2008<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anlass des Bebauungsplanes\/ Erforderlichkeit\/ gew\u00e4hltes Verfahren In der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan (Kap. 1.1) wird genannt, dass es einen Bedarf der Stadt Altenburg und ihrer Bev\u00f6lkerung f\u00fcr einen &#8222;Markt der Generationen&#8220; mit Vollsortiment als Nahversorger gebe. 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