Stadtforum mehr als ernüchtert über das Votum des Stadtrates

Das Stadtforum Altenburg zeigt sich enttäuscht über das Abstimmungsergebnis zum Bebauungsplan „Areal am Markt“ in der Stadtratssitzung am 26. Mai 2011.

Unabhängig von dieser Entscheidung wird sich das Stadtforum auch weiterhin zu Themen des Denkmalschutzes und der Stadtentwicklung einbringen und als fachkundiger Partner für Stadtverwaltung und Stadtrat zur Verfügung stehen. Schon am Freitag nach der Stadtratssitzung gab es ein ausgesprochen konstruktives Arbeitstreffen mit Vertretern der Stadtverwaltung, Stadtplanern aus Weimar und dem Stadtforum, bei dem die von Seiten des Stadtforums angeregten Änderungen am Quartierskonzept für die zu bebauende Brache zwischen Spiegelgasse und Josephinum (Quartier 15) diskutiert wurden.

Zum Abstimmungsergebnis am 26. Mai 2011 bleibt festzuhalten, dass in der teils lebhaften Debatte alle Redner (außer SPD):

  • die Bedenken des Stadtforums teilten,
  • eine Bebauung unter Einbeziehung der Denkmale forderten,
  • alternative Verfahren aufzeigten und
  • zu einer Verbesserung der Planung aufriefen.

Das klare Votum der Stadträte für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechend dem Konzept der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWG) war für das Stadtforum mehr als ernüchternd.

Denn die Mehrzahl der Redner sprach nach Auffassung des Stadtforums übereinstimmend von vertanen Chancen, schlechten Entwürfen und kompromisslosem Verhalten der Stadtverwaltung und der SWG, obwohl klare Alternativen oder Lösungsvarianten vorhanden sind.

Umso bedauerlicher ist es, mit welcher Vehemenz sich Teile des Stadtrates einer Kompromisslösung verweigerten. So wurden Änderungsanträge zur Rücküberweisung in die Ausschüsse genauso wie die Beauftragung des Oberbürgermeisters zur Beantragung zusätzlicher Fördermittel mit einer knappen Mehrheit von 19:18 Stimmen abgelehnt.

Entgegen anders lautenden Aussagen von SWG, Stadtverwaltung und SPD-Fraktion stehen die Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes und des Petitionsausschusses noch aus. Dies beinhaltet sowohl die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zum Abbruch der Denkmale als auch die verwaltungsrechtliche Prüfung des Bauleitplanverfahrens der Stadt Altenburg. Darüber hinaus bleiben zwei Widersprüche von Altenburger Bürgern gegen die Abbruchgenehmigung im Landesverwaltungsamt anhängig.