Aus der Stadtratssitzung 12.9.2019

Position des Stadtforums Altenburg zum Interessenbekundungsverfahren zur Wiederbebauung des „Areals am Topfmarkt“

Interessenbekundungsverfahren Quartier 15
Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Altenburg das Interesse an der großen Brache in zentraler Altstadtlage (zwischen Topfmarkt und Josephinum) prüfen möchte. Beim Lesen der Vorlage kamen jedoch Zweifel auf, ob sich ernsthafte Investoren auf eine Aufgabenstellung einlassen würden, aus der nicht ersichtlich wird, was die Stadt mit dem Grundstück vorhat. Das angeführte Entwicklungskonzept für das Quartier 15 stammt aus dem Jahr 2011, als es um völlig andere städtebauliche und inhaltliche Vorstellungen für die Altstadt ging. Wenigstens die Vorzugsvariante für die Bebauung, auf die sich damals geeinigt wurde, hätte man zur Kenntnis geben sollen.

Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Altenburg das Interesse an der großen Brache in zentraler Altstadtlage (zwischen Topfmarkt und Josephinum) prüfen möchte. Beim Lesen der Vorlage kamen jedoch Zweifel auf, ob sich ernsthafte Investoren auf eine Aufgabenstellung einlassen würden, aus der nicht ersichtlich wird, was die Stadt mit dem Grundstück vorhat. Das angeführte Entwicklungskonzept für das Quartier 15 stammt aus dem Jahr 2011, als es um völlig andere städtebauliche und inhaltliche Vorstellungen für die Altstadt ging. Wenigstens die Vorzugsvariante für die Bebauung, auf die sich damals geeinigt wurde, hätte man zur Kenntnis geben sollen.

Die gesetzlichen Grundlagen für Interessenbekundungsverfahren sind die Bundes- und Thüringer Landeshaushaltsordnungen § 7, Absatz 2 bzw. 3. Die Verwaltungsvorschriften des Bundes sehen für die Durchführung eindeutige Regeln vor. Unter Beschreibung heißt es:

„Die staatliche Aufgabe oder die öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeit/ finanzwirksame Maßnahme ist möglichst so genau zu beschreiben, dass ein Interessent auf der Grundlage dieser Beschreibung den Umfang erkennen und eine Preisschätzung für diese Aufgabe oder Tätigkeit vornehmen kann. Insbesondere ist anzugeben,

  • inwieweit die Interessenten Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung einer Maßnahme übernehmen sollen,
  • wie die Eigentumsverhältnisse geregelt werden sollen,  
  • auf welchen Zeitraum sich die Maßnahme oder Tätigkeit erstrecken soll,
  • welche Kriterien für die Entscheidung im Interessenbekundungsverfahren maßgeblich sind und
  • welche Rechte sich der Staat bei der Maßnahme selbst sowie zur Kontrolle über die Ausführung der Aufgaben vorbehält.

Die Beschreibung sollte funktional formuliert sein, damit die Interessenten alle technischen und organisatorischen Neuerungen einbeziehen können. In der Beschreibung kann festgelegt werden, dass die Interessenten eine bestimmte Rechtsform annehmen und/oder über eine bestimmte Kapitalausstattung verfügen müssen, wenn dies sachlich erforderlich ist.“

Ziel der in den Verwaltungsvorschriften geforderten präzisen Vorgaben ist es, Vergleichbarkeit zwischen der Interessenbekundung und der eigenen Planung herzustellen.

Wir wollen das Leitbild der Stadt auf den Prüfstand stellen, und es gibt klare Prioritäten ­für die Entwicklung der Stadt: Innenstadt, Schlossberg und Areal am Großen Teich. Das erfordert auch eine Prüfung der Rolle, die Kunst und Kultur und – Baukultur künftig einnehmen werden.

Das Quartier 15 zwischen Topfmarkt und Josephinum soll hinsichtlich des Tourismus besondere Aufmerksamkeit erfahren: Hotel, Parkhaus, Spielewelt, wie immer sie aussehen wird, verbunden mit dem Josephinum, für das schon Vorschläge als ein Haus des Wissens vorliegen, ergänzend zu Spielewelt und Stadtbibliothek.

Das sind Bauaufgaben wie aus dem Bilderbuch, die einen mit dem Schlossberg korrespondierenden kulturellen Hotspot in der Innenstadt erstehen lassen könnten – in vorbildlicher architektonischer Gestaltung. Denn mit dem ersehnten touristischen Zustrom wächst uns Verantwortung zu.

Sollten diese Überlegungen nicht die Grundlage für die Beteiligung von Investoren an dem Verfahren bilden? Natürlich können die Interessenbekunder Gegenvorschläge einbringen, auch ein den Topfmarkt abschließendes Regionalkaufhaus wäre beispielsweise wünschenswert. Und vielleicht haben sie sogar Ideen, die weit über die unsrigen hinausgehen und die wir gern annehmen, aber sie müssen doch wissen, wohin die Stadt sich zu entwickeln beabsichtigt.

Im Moment herrscht Aufbruchsstimmung. Und spätestens zum Tag des offenen Denkmals war zu lernen, dass Altenburg durch die Nähe zu Leipzig wie durch die Schönheit der Stadt für den Immobilienmarkt entdeckt worden ist und zwar nicht nur von Spekulanten von weit her, die wertvolle Altbausubstanz erwerben und die Häuser verfallen lassen, wie wir es schmerzlich erleben müssen. Daraus erwächst eine Verpflichtung, künftig noch sorgsamer mit öffentlichem Eigentum umzugehen und Forderungen zu stellen, die dem Rang der Stadt entsprechen.

Bei uns herrscht Mangel an Geld, an Personal, an vielem anderen auch, aber doch nicht Mangel an Ideen und an Selbstbewusstsein und an Wissen um die Potenziale der Stadt. Auch das sollte, gleichsam als Subtext, aus der Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens hervorgehen.

Wir plädieren für eine Überarbeitung der Vorlage und eine erneute Diskussion im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss und empfehlen, die vorgesehene Arbeitsgruppe Quartier 15 sofort zu gründen.

Weitere Dokumente siehe unter Punkt Ö30 https://www.altenburg.eu//sessionnet/bi/si0057.php?__ksinr=1490