Wege für eine attraktivere Altenburger Innenstadt – IHK Podiumsgespräch, 25. Juni 2012

 

Im Podium (von Links): Dr. Sylvia Böhme, Dr. Frank Dietze, Michael Röther, Michael Wolf, Thomas Wanke, Gebhard Berger

Kontroverse Diskussion über die Ansiedlung eines Modemarktes im Gewerbegebiet

Altenburg. Am 25. Juni 2012 fand ein von der IHK Ostthüringen, dem Stadtforum Altenburg und der Altenburger Werbegemeinschaft e.V. initiiertes öffentliches Podiumsgespräch über „Wege für ein attraktives Altenburg“ ein erwartet großes Bürgerinteresse. Äußerer Anstoß für die Veranstaltung ist die umstrittene Ansiedlung des Modepark Röther am Altenburger Stadtrand. Die Teilnehmer auf dem Podium Oberbürgermeister (OB) Michael Wolf, Unternehmer Michael Röther (Modepark Röther), Thomas Wanke (Vorstandsmitglied Adler Modemärkte), Gebhard Berger (Werbegemeinschaft der Innenstadthändler) und Frank Dietze (Stadtforum Leipzig), dem das Stadtforum Altenburg ausdrücklich für sein Kommen und seine bedachten Wortbeiträge dankt, stellten sich zudem den Fragen der Bürger, unter ihnen viele Stadträte, die am 19. Juli 2012 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan fassen sollen.

Oberbürgermeister Michael Wolf im Gespräch mit Dr. Frank Dietze (Stadtforum Leipzig) und Dr. Sylvia Böhme (Stadtplanerin, Gera)

„Steigern Sie die Attraktivität ihrer Innenstadt und nicht die Attraktivität ihrer Gewerbegebiete.“

Mit diesem Hinweis reagierte Frank Dietze auf die Erklärung von OB Michael Wolf, dass die Stadt Altenburg ein attraktives Gewerbegebiet am Stadtrand braucht, um ein Gegengewicht zur Konkurrenz auf der benachbarten „grünen Wiese“ der Umlandgemeinden zu haben.

Herr Dietze unterstützte die Kritik des OB am Thüringer Landesverwaltungsamt (LVwA) bezüglich der Genehmigungspolitik für Ansiedlungen von zentrenrelevantem Handel außerhalb integrierter Zentrumsbereiche. Er machte aber zugleich deutlich, dass es nicht der richtige Weg ist, wenn die Stadt Altenburg so handelt wie die vom OB kritisierten Umlandgemeinden.

Investor Michael Röther argumentierte, dass alle mit der Stadtverwaltung abgelaufenen innerstädtischen Standorte in Altenburg seinem Konzept nach nicht in Frage kommen, da es nur großflächig umsetzbar ist.

Dass der Modepark Röther weitere Ansiedlungen am Stadtrand hinter sich herziehen und daraus folgend die Innenstadt als Hauptversorgungszentrum mehr als bisher geschwächt werden könnte, war nicht nur ein hypothetischer Einwand von Frank Dietze und Gebhard Berger, sondern fand sich in der klaren Ansage von Thomas Wanke, der als Argument für ein Verbleib in der Innenstadt sowohl die Kundenfrequenz als auch die Entscheidung über die Ansiedlung von Röther im Gewerbegebiet als Bewertungskriterien zu Grunde legt.

Erforderliche Weichenstellungen

Von Seiten der IHK fand sich in den Thesen der Gesprächsteilnehmer, dass vor allem ein aktives Stadtmarkting dazu beitragen müsse, die Innenstadt attraktiver zu machen und damit ein Gegenpol zu den Vorteilen der „grünen Wiese“ zu setzen ist. Dazu gehört die konsequente Ablehnung von Einzelhandel mit innenstadtrelevantem Sortiment in Stadtrandlagen und in Gewerbegebieten der Nachbargemeinden ebenso wie eine gute Erreichbarkeit oder kostenlose Parkplätze.

Für das Stadtforum Altenburg bleiben zwei Einsichten zurück:

Während andere Kommunen 20 Jahre nach der Wende bemüht sind, die Anfangsfehler, die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel an den Stadträndern, zu korrigieren, verblüfft die Altenburger Stadtverwaltung trotz Einwänden im Rahmen der Abwägung von LVwA, Landratsamt und IHK in ihrem Beharren auf einer Ansiedlung des Modemarktes im Gewerbegebiet.

Während von Seiten des Bundes und des Landes auch in finanzieller Sicht größte Anstrengungen unternommen werden, die Innenstädte, hier Altenburg als Mittelzentrum mit seiner Teilfunktion Oberzentrum, zu stärken (z.B. Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Teil Aufwertung), harren Bebauungspläne für Einkaufszentren auf der grünen Wiese aus den wilden 1990er Jahren mit ihren innenstadtschädlichen Inhalten ihrer erforderlichen Korrektur. Das Land Thüringen ist hier in der Pflicht, auf geeignete Weise die betreffenden Gemeinden als Träger der Planungshoheit zur Korrektur dieser Bebauungspläne zu veranlassen und sie den in Landesentwicklungsplan und Regionalplan festgeschriebenen raumordnerischen Zielen anzupassen.

Siehe hierzu auch: Weichenstellungen für die Altenburger Innenstadt