Zwischenbescheid des Petitionsausschusses des Thüringer Landtages

Unter Bezugnahme auf ein Schreiben vom 19. Mai 2011, in dem die Landtagsverwaltung dem Stadtforum mitgeteilt, dass erst nach Vorliegen einer ergänzenden Stellungnahme der Landesregierung zu den aufgeworfenen Fragen die Petition durch den Petitionsausschuss erneut aufgerufen werden könne, heißt es in dem aktuellen Zwischenbescheid vom 7. Juli 2011:

“Ungeachtet der noch ausstehenden ergänzenden Stellungnahme der Landesregierung hat der Petitionsausschuss lhre Petition in seiner 21. Sitzung am 30. Juni 201 1 erneut beraten. Hintergrund dafür, dass die Petition kurzfristig auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 30. Juni 201 1 aufgenommen wurde, war, dass der Ausschuss Kenntnis davon erlangt hatte, dass die Stadt Altenburg die sofortige Vollziehbarkeit der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zum Abriss des Denkmals an der Brüderkirche 9 in Altenburg vom 7. März 201 1 angeordnet habe. Dies wurde durch die Landesregierung in der Ausschusssitzung durch den anwesenden Vertreter des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur auch bestätigt.

Gleichwohl sah sich die Landesregierung bisher noch nicht in der Lage, zu den vom Petitionsausschuss aufgeworfenen Fragen ergänzend Stellung zu nehmen, da entsprechende Prüfungen noch andauern würden.

Der Petitionsausschuss beschloss, die Beratung Ihrer Petition bis zum Vorliegen einer ergänzenden Stellungnahme der Landesregierung, die zusätzlich noch Abgaben zu eventuell erforderlichen archäologischen Grabungen enthalten soll, zu vertagen.

Der Petitionsausschuss bedauert es, dass durch die vorhandene Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Abrissgenehmigung Fakten geschaffen werden könnten, die es dem Ausschuss unter Umständen nicht ermöglichen, vor dem Abriss der in der Rede stehenden Denkmale zu der Petition abschließend Stellung zu nehmen.”

Zwischenbescheid Petitionsausschuss 07-07-2011 als PDF.

Zwischenbescheid Petitionsausschuss 21-04-2011 als PDF.